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       # taz.de -- Straßburg soll über „Pirate Bay“ entscheiden: Ein Menschenrecht auf Torrentdateien
       
       > Einer der verurteilten Gründer von „Pirate Bay“ zieht vor den Gerichtshof
       > für Menschenrechte in Straßburg. Sein Argument: die Filesharing-Seite
       > falle unter die Informationsfreiheit.
       
   IMG Bild: Findet seine Verurteilung juristisch falsch: Fredrik Neij (r.) mit Pirate-Bay-Mitbgründer Peter Sunde.
       
       STOCKHOLM taz | Der juristische Streit um die Filesharing-Site „Pirate Bay“
       geht in die nächste Runde. Mit Fredrik Neij erhebt nun zumindest einer der
       Gründer Klage vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg.
       Wie sein Anwalt Jonas Nilsson am Montag mitteilte, werde man wegen Verstoß
       gegen das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit gemäß Artikel 10 der
       Menschenrechtskonvention klagen. Das habe die schwedische Justiz mit ihrem
       Urteil gegen Neij und die anderen „Pirate Bay“-Gründer verletzt.
       
       Deren Verurteilung zu Haftstrafen zwischen 4 und 12 Monaten und einem an
       verschiedene Musik- und Filmkonzerne gemeinschaftlich zu zahlenden
       Schadensersatz in Höhe von – einschließlich Zinsen – rund 8 Millionen Euro
       war am 1. Februar rechtskräftig geworden. An diesem Tag hatte „Högsta
       domstolen", der oberste schwedische Gerichtshof, einen Revisionsantrag
       gegen das zweitinstanzliche Urteil vom November 2010 zurückgewiesen.
       
       Das hatte den „Pirate Bay"-Betreibern vorgeworfen, sie hätten zumindest
       billigend in Kauf genommen, dass eine unbegrenzte Zahl von
       InternetuserInnen mit Hilfe der von ihnen zur Verfügung gestellten
       Plattform urheberrechtlich geschütztes Material auf ihre eigenen Rechner
       herunterladen konnte. Was juristisch eine Beihilfe zur
       Urheberrechtsverletzung sei.
       
       Doch „die Rechtslage ist tatsächlich unklar", meint Neij-Anwalt Nilsson:
       „Durch den automatisierten Serverbetrieb von „Pirate Bay" sind
       ausschliesslich nicht urheberrechtlich geschützte Informationen – die
       „Wegweiser" oder Torrent-files, um die es hier allein geht – zwischen
       Internetanwendern übertragen worden.“ Dieser technische Vorgang sei ein
       Bestandteil des von Artikel 10 geschützten Rechts, Informationen
       entgegenzunehmen und weiterzuverbreiten.
       
       ## „Vor der juristischen Frage gedrückt“
       
       Wolle man die Gründer oder Betreiber einer Plattform, die lediglich solchen
       Informations-Austausch ermögliche, auch für die durch Einschaltung dieses
       Dienstes übermittelten Inhalte verantwortlich machen, dann so Nilsson,
       „muss man logischerweise auch die Post verurteilen, wenn sie einen Brief
       mit illegalem Inhalt befördert – oder ein anderer und vielleicht eher
       passender Vergleich, eine Kauf- und Verkaufseite wegen Beihilfe zum
       Diebstahl, wenn dort ein gestohlenes Fahrrad annonciert wird.“
       
       Der Neij-Anwalt wirft der schwedischen Justiz vor, sich vor der
       juristischen Frage gedrückt zu haben, wie Internetdienste rechtlich zu
       beurteilen seien, die sowohl für legale als auch illegale Aktivitäten
       genutzt werden könnten. Da auch eine eindeutige Gesetzgebung zu dieser
       Problematik fehle, könnte eine Entscheidung der obersten europäischen
       Rechtsinstanz für Rechtssicherheit sorgen.
       
       14 May 2012
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Reinhard Wolff
       
       ## TAGS
       
   DIR Pirate Bay
       
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