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       # taz.de -- EU-Ultimatum zur Vorratsdatenspeicherung: Die Frist verstreicht
       
       > Am Donnerstag endet die EU-Frist zur Umsetzung der
       > Vorratsdatenspeicherung. Ab jetzt droht Deutschland ein Bußgeld in
       > Millionenhöhe.
       
   IMG Bild: Welche Daten sollen gespeichert werden? Union und FDP streiten sich.
       
       KARLSRUHE taz | Es wird ernst mit den Vorratsdaten. Ab dem 26. April kann
       die EU-Kommission eine Klage gegen Deutschland wegen Vertragsverletzung
       einreichen. Das Verfahren kann zwar längere Zeit dauern. Am Ende aber
       drohen Bußgelder in zweistelliger Millionenhöhe.
       
       Die EU hat die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von
       Telekom-Verbindungsdaten 2006 beschlossen – mit Zustimmung der damaligen
       schwarz-roten Bundesregierung. Deutschland hat die Richtlinie zunächst auch
       fristgerecht umgesetzt. Doch im März 2010 kippte das
       Bundesverfassungsgericht das deutsche Gesetz und forderte eine Neuregelung
       mit mehr Datenschutz.
       
       Seitdem können sich Union und FDP nicht auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf
       einigen, ein Kompromiss ist derzeit auch nicht zu erwarten. Doch die
       Pflicht zur Umsetzung der Richtlinie besteht weiterhin. Die EU-Kommission
       hat bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Im Vorverfahren,
       das am 26. April endet, wurde Deutschland von der Kommission noch einmal
       aufgefordert, seinen Pflichten nachzukommen. Natürlich ist seither aber
       nichts passiert.
       
       Ab nun kann Brüssel Deutschland beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in
       Luxemburg verklagen. Ein Vertragsverletzungsverfahren dauert am EuGH rund
       20 Monate ab Klage. Die Kommission kann dabei entweder nur die
       Vertragsverletzung rügen und müsste dann später in einem neuen Verfahren
       ein Zwangsgeld beantragen. So ging die Kommission beim VW-Gesetz vor. Hier
       hat der EuGH Deutschland 2007 verurteilt, erst im November 2011 beantragte
       die Kommission ein Zwangsgeld gegen Deutschland. Ein Urteil steht noch aus.
       
       Seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags im Jahr 2009 kann die Kommission
       den Rechtsweg aber auch beschleunigen und beim EuGH sofort ein Zwangsgeld
       wegen Nichtumsetzung einer Richtlinie beantragen. Das Zwangsgeld wird sich
       voraussichtlich in zweistelliger Millionenhöhe bewegen und bei
       fortdauernder Pflichtverletzung täglich anwachsen.
       
       Inhaltlich wird der EuGH die Richtlinie dabei nicht prüfen. Das erhoffen
       Gegner der Vorratsdatenspeicherung von einer Vorlage des irischen High
       Court. Die irische Vorlage ist aber beim EuGH noch nicht eingegangen.
       
       26 Apr 2012
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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