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       # taz.de -- Ausbeutung von Pflegekräften: Die Vermittler kassieren ab
       
       > Oft sind Firmen, die Pflegerinnen beschaffen, arbeitsrechtlich nicht zu
       > belangen. Die osteuropäischen Beschäftigten leiden unter zu langer
       > Arbeitszeit und nächtlicher Bereitschaft.
       
   IMG Bild: Agenturen in Deutschland kassieren für die Vermittlung von Pflegepersonal meist eine Gebühr zwischen 300 und 1.000 Euro.
       
       BERLIN taz | [1][Gute-Wesen.de], [2][Seniorcare24.de] oder
       [3][Seniorenbetreuung24h.eu] – im Internet werben unzählige
       Vermittlerfirmen mit einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung von Angehörigen durch
       osteuropäische Pflegekräfte. Und das unschlagbar günstig ab 1.200 Euro
       monatlich.
       
       Firmen in Deutschland kassieren für die Vermittlung einer Pflegehilfe von
       den Familien meist eine einmalige Gebühr zwischen 300 und 1.000 Euro,
       manchmal aber auch monatliche Beiträge. Die Arbeitskräfte selbst werden
       dann von Unternehmen mit Sitz in Osteuropa nach Deutschland entsandt. Diese
       stellen auch den Arbeitsvertrag aus.
       
       Trotzdem sind die Vermittler auf deutschem Boden oft der erste
       Ansprechpartner für die Familien. Die Firmen geben den Pflegerinnen oft
       Anweisungen, sind aber, da sie mit ihnen keinen Vertrag geschlossen haben,
       für arbeitsrechtliche Fragen nicht haftbar zu machen.
       
       Das ist nicht zuletzt bei der Arbeitszeit ein Problem. Tagsüber 14 Stunden
       arbeiten, nachts immer bereit sein und bei häufig anfallenden
       Toilettengängen helfen – viele Pflegebedürftige müssen rund um die Uhr
       betreut werden. Tatsächlich gilt für osteuropäische Pflegekräfte in
       Privathaushalten nicht einmal auf dem Papier das deutsche
       Arbeitszeitgesetz.
       
       ## Acht Stunden wären der Regelfall
       
       Es schreibt im Regelfall eine Arbeitszeit von acht Stunden und danach eine
       Ruhezeit von mindestens elf Stunden vor. Dass gelte im Grundsatz auch für
       entsandte Arbeitnehmer. Doch für Pflegekräfte in Privathaushalten gibt es
       Einschränkungen, hat die Bundesregierung in einer Antwort auf die Anfrage
       der Linkspartei kürzlich bestätigt.
       
       Die Regierung verweist auf Paragraf 18 des Regelwerks. Der besagt, dass das
       Gesetz nicht greift für Arbeitnehmer, die „in häuslicher Gemeinschaft mit
       den ihnen anvertrauten Personen zusammenleben und sie eigenverantwortlich
       erziehen, pflegen oder betreuen“.
       
       Gerichte müssten in strittigen Einzelfällen über die Arbeitszeit
       entscheiden, heißt es aus dem Bundesarbeitsministerium. Doch kaum eine der
       Frauen, die immer wieder nur ein paar Monate in Deutschland arbeiten, wird
       hier einen Prozess anstrengen.
       
       20 Apr 2012
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://www.gute-wesen.de/
   DIR [2] http://seniorcare24.de/
   DIR [3] http://seniorenbetreuung24h.eu/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Eva Völpel
       
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