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       # taz.de -- Ermittlungen gegen Megaupload: Plötzlich ohne Daten
       
       > Wegen der Ermittlungen gegen Megaupload verlor ein US-Sportreporter
       > wichtige Daten, die im Cloud-Dienst gespeichert waren. Nun klagt er auf
       > Herausgabe.
       
   IMG Bild: Der einfachste Weg Dateien hochzuladen – Runterladen ist schwerer.
       
       BERLIN taz | Ein Sportreporter klagt in den USA auf die Herausgabe seiner
       Daten, die er seit der Beschlagnahme der Server von Megaupload nicht mehr
       abrufen kann.
       [1][//www.eff.org/document/brief-interested-party-kyle-goodwin:In einem
       Dringlichkeitsantrag] fordert Kyle Goodwin die Herausgabe von Videodaten,
       die auf Megaupload gespeichert waren.
       
       Megaupload ist ein Cloud-Speicherdienst, der im Januar von der
       US-Bundespolizei vom Netz genommen wurde. Sie geht davon aus, dass über die
       Website zahlreiche urheberrechtlich geschützte Dateien getauscht wurden.
       Firmengründer Kim Schmitz alsias Kim Dotcom wurde in Neuseeland
       festgenommen, ist aber derzeit auf Kaution frei.
       
       Im Antrag stellt Goodwin seine Firma vor, die Videoaufnahmen von
       Schulsportereignissen macht und veröffentlicht. Er habe eine
       Sicherheitskopie seines Rohmaterials im „Cloud“-Speicherdienst von
       Megaupload abgelegt für den Fall, dass seine Festplatte einen Schaden habe.
       Dies sei Mitte Januar geschehen – da aber zu diesem Zeitpunkt Megaupload
       bereits von der US-Bundespolizei vom Netz genommen wurde, habe er keinen
       Zugriff auf seine Daten mehr.
       
       „Herr Goodwin muss ohne eigenes Verschulden beachtliche Verluste für sein
       Unternehmen hinnehmen“, sagte Corynne McSherry von der
       Bürgerrechteorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF), die Goodwin
       vor Gericht vertritt. Im Antrag heißt es: „Es ist eine Sache legal gegen
       einen Urheberrechtsverletzer vorzugehen, jedoch etwas ganz anderes dies auf
       Kosten unbeteiligter Dritter zu tun, ohne den Versuch den Kollateralschaden
       zu vermeiden oder zu reduzieren.“
       
       ## Wer hat die Daten?
       
       Es sei unklar, wer nun im Besitz der Daten von Megaupload sei. Einerseits
       habe die Regierung erklärt, die Kontrolle über die Daten an den Hoster
       zurückgegeben zu haben, andererseits wolle der Hoster die Megaupload-Server
       ohne Bezahlung nicht weiter betreiben.
       
       Zudem hätte die Hosting-Firma keinen direkten Zugriff auf die Daten. Die
       US-Regierung hingegen habe das Geld von Megaupload eingefroren, sodass die
       Firma den Zugriff auf die Daten nicht ermöglichen könne. Das Gericht
       hingegen könne dafür sorgen, dass Goodwin seine Daten zurückerhält.
       
       Die EFF geht davon aus, das Goodwins Antrag zu einem Präzedenzfall werden
       kann: Weltweit 150 Millionen Menschen hätten Megaupload genutzt, außerdem
       seien mehr als 100 weitere Websites wegen Ermittlungen vom Netz genommen
       worden. „Es ist wahrscheinlich, dass es noch viele solche Fälle geben wird,
       bei denen Kunden eines Cloud-Dienstes ihr Eigentum wegen eines
       Ermittlungsverfahrens verlieren“, sagte EFF-Anwältin Julie Samuels.
       
       4 Apr 2012
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://https
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Lalon Sander
       
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