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       # taz.de -- Rechtshilfe gegen Steuerbeamte gefordert: Schlagartige Lösung
       
       > Die Bundesregierung nutzt die Schweizer Haftbefehle gegen drei deutsche
       > Steuerfahnder als Argument für das umstrittene Steuerabkommen.
       
   IMG Bild: Rechtshilfe beantragt: Schweizer Botschaft in Berlin.
       
       BERLIN/ZÜRICH dpa/reuters/taz | Die Bundesregierung versucht die Schweizer
       Haftbefehle gegen drei deutsche Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen als
       Argument für den schnellen Abschluss des umstrittenen
       deutsch-schweizerischen Steuerabkommens zu nutzen.
       
       „Mit dem Abkommen wären die Probleme schlagartig gelöst“, warb der Sprecher
       von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, Martin Kotthaus, gestern in
       Berlin. Auch die im Nachbarland laufenden Ermittlungen gegen drei deutsche
       Steuerbeamten, denen Beihilfe zur Wirtschaftsspionage und zum Bruch des
       Bankgeheimnisses vorgeworfen wird, wären dann erledigt.
       
       Wie erst jetzt bekannt wurde, haben die Schweizer Ermittlungsbehörden die
       deutsche Justiz nach Angaben des Justizministeriums mit Datum 20. März um
       Rechtshilfe ersucht, um der deutschen Beamten habhaft zu werden. Das
       Ersuchen wird derzeit in Deutschland geprüft. Ob den drei Betroffenen auch
       außerhalb der Schweiz eine Verfolgung droht, ist allerdings davon abhängig,
       ob gegen sie noch ein internationaler Haftbefehl erwirkt wird.
       
       Das im vergangenen August verabredete bilaterale Steuerabkommen soll den
       langjährigen Streit zwischen beiden Ländern über Schwarzgelder von
       Deutschen im Nachbarland beenden. Das Abkommen sieht unter anderem vor,
       Schwarzgeld gegen eine einmalige Nachversteuerung und eine künftige
       Quellensteuer auf die Erträge zu legalisieren. Die Besitzer bleiben anonym
       und sind künftig vor Strafverfolgung geschützt.
       
       Gegen diese Regelung gibt es nach wie vor erhebliche Bedenken aus SPD- und
       Grünen-geführten Ländern. Die deutsche Bundesregierung benötigt aus dem
       Kreis dieser Länder Unterstützung, um das Abkommen auch im Bundesrat
       durchzubekommen. Nach Auffassung von Sozialdemokraten und Grünen kommen
       deutsche Steuerflüchtlinge trotz weiterer Zugeständnisse der Schweiz zu gut
       bei der Nachversteuerung von Schwarzgeldern weg.
       
       Dennoch will die Bundesregierung nun schnell mit der Schweiz die zuletzt
       noch ausgehandelte Verschärfungen in einem Änderungsprotokoll fixieren und
       auf dieser Basis dann, wie die Schweiz, ins Gesetzgebungsverfahren gehen.
       Gelten soll das Abkommen ab 1. Januar kommenden Jahres.
       
       2 Apr 2012
       
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