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       # taz.de -- Ehegattensplitting für Homopaare: Gleichstellung auf Umwegen
       
       > Bund und Länder einigen sich darauf, eingetragenen Lebenspartnerschaften
       > das Ehegattensplitting zu gewähren. Aber nur bis Karlsruhe entschieden
       > hat.
       
   IMG Bild: Wer da wen küsst, braucht niemanden zu interessieren – schon gar nicht das Finanzamt.
       
       BERLIN taz | Homosexuelle in eingetragenen Lebenspartnerschaften kommen
       vorläufig in den Genuss des Ehegattensplittings. Das
       Bundesfinanzministerium (BMF) habe sich mit den Steuerverwaltungen der
       Länder faktisch darauf geeinigt, Anträgen auf Ehegattensplitting auf dem
       Verwaltungsweg vorläufig stattzugeben, berichtet der Lesben- und
       Schwulenverband in Deutschland (LSVD).
       
       Das BMF bestätigte dies, sieht darin jedoch keinen Kurswechsel.
       Grundsätzlich sprächen weiterhin gute verfassungsrechtliche Gründe gegen
       eine steuerrechtliche Gleichstellung von Ehepaaren und
       gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften, sagte BMF-Sprecher Gerald
       Stenzel. Man gewähre aber „vorläufigen Rechtsschutz“, bis das
       Bundesverfassungsgericht in der Frage entschieden habe. Das wird
       voraussichtlich 2013 passieren.
       
       Ehegattensplitting bedeutet, dass Eheleute beim Finanzamt günstigere
       Steuerklassen und eine Zusammenveranlagung bei der Einkommensteuer
       beantragen. Je größer die Verdienstunterschiede, desto mehr Steuern können
       sie dadurch sparen.
       
       Für die seit 2001 offiziellen Lebenspartnerschaften Homosexueller galt
       diese Vergünstigung bisher nicht. Sie lieferten sich deswegen Papierkriege
       mit den Finanzämtern, beantragten die Zusammenveranlagung und klagten gegen
       die Ablehnung dieser Anträge. Weil sich mittlerweile rund 20 Finanzgerichte
       in Einzelbeschlüssen auf die Seite der Kläger schlugen, gewähren Bund und
       Länder nun vorläufigen Rechtsschutz.
       
       Doch auch mit der neuen Regelung kommen Partner in Homo-Ehen nur über
       Umwege an das Ehegattensplitting. Künftig dürften die Finanzämter zwar dem
       Wechsel der Steuerklasse stattgeben, berichtet der LSVD. Aber nicht der
       Zusammenveranlagung der Partner. Die Folge: Der Arbeitgeber kann aufgrund
       der neuen Steuerklasse zwar eine geringere Lohnsteuer an die Finanzämter
       abführen.
       
       Diese aber stellen bei der Einkommensteuererklärung im darauffolgenden Jahr
       eine Nachforderung. Die Betroffenen müssen also weiterhin beantragen, diese
       Nachforderung nicht zu bezahlen. Neu ist nun, dass die Finanzämter künftig
       nicht mehr auf der Bezahlung dieser Nachforderung beharren werden, erklärte
       Ministeriumssprecher Stenzel.
       
       Manfred Bruns vom LSVD begrüßt die Regelung, von der 25.000 Partnerschaften
       profitieren könnten. „Wir brauchen aber ein Gesetz und keine halbherzige
       Gleichstellung, die wahnsinnigen Arbeitsaufwand produziert“, sagte Bruns.
       Auch Volker Beck (Grüne) kritisiert den „bürokratischen Murks“. Er forderte
       von der Koalition, die steuerrechtliche Gleichstellung von
       Lebenspartnerschaft und Ehe per Gesetz klarzustellen.
       
       6 Mar 2012
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Eva Völpel
       
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