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       # taz.de -- Kommentar Lockerung Kooperationsverbot: Eliteunis statt Breitenförderung
       
       > Der Schritt zu mehr Zusammenarbeit im Bildungsbereich zwischen Bund und
       > Ländern ist kümmerlich. Um das Kooperationsverbot als Hemmschuh
       > abzustreifen, muss es ganz weg.
       
       Geht doch, denkt man zunächst: Die Führungsriege der schwarz-gelben
       Koalition hat eine bessere Zusammenarbeit im Bildungsbereich vereinbart.
       Das sogenannte Kooperationsverbot, welches dem Bund verbietet, sich in die
       ausschließlich den Ländern unterstellen Hochschulen und Schulen finanziell
       oder sonst irgendwie gewinnbringend einzubringen, soll gelockert werden.
       
       Aber Vorsicht: Mehr Teamplay soll ausschließlich im Hochschulbereich
       erlaubt sein. Der Bund will Eliteunis fördern, jedoch keine
       Brennpunktschulen. Das wäre ein kümmerlicher Schritt für die Koalition der
       Angela Merkel, die sich einst selbst zur Kanzlerin der Bildungsrepublik
       Deutschland ausrief.
       
       Die „Bildungrepublik“ versagt jedoch in der Breiten- und nicht in der
       Spitzenförderung: In einem der reichsten Länder verlassen Jahr für Jahr
       70.000 Schüler die Schule ohne Abschluss. Die Chancen von Schülern sind
       stark vom sozialen Status der Eltern abhängig. 7,5 Millionen Menschen
       können nur rudimentär lesen, gelten als funktionale Analphabeten.
       
       Um diese Probleme zu lösen, ist eine gesamtstaatliche Strategie notwendig,
       die aber im föderalen Kleinerlei nicht zustande kommt. Um das
       Kooperationsverbot in der Bildung als Hemmschuh abzustreifen, muss das
       Grundgesetz geändert werden – und zwar richtig. Das Verbot muss weg. Doch
       wenn SPD, Grüne und Linke den kosmetischen Verbesserungen der
       schwarz-gelben Koalition jetzt ihre zur Zweidrittelmehrheit erforderlichen
       Stimmen leihen, dann blockieren sie eine radikale Reform.
       
       Denn sicher ist: Wird das Kooperationsverbot im Grundgesetz einmal
       umgeschrieben, dann bleibt es für die nächsten Jahre unangetastet. Für die
       Opposition heißt das: Sie muss in Bundesrat und Bundestag gegen die
       geplanten Änderungen stimmen. Im Interesse einer besseren Bildung für alle.
       
       5 Mar 2012
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Anna Lehmann
       
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