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       # taz.de -- Reform des Transplantationsgesetzes: Mehr Rechte für Organspender
       
       > Wer seine Niere spendet, wird in einem von zehn Fällen danach krank. Bald
       > bekommen Lebendspender gesetzliche Ansprüche auf Reha und Krankengeld.
       
   IMG Bild: Was passiert, wenn die Niere draußen ist?
       
       BERLIN taz | Der SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier ist der wohl
       prominenteste von jährlich etwa 700 „Lebendorganspendern“ in Deutschland:
       2010 spendete er eine seiner Nieren seiner kranken Frau. Steinmeier hat die
       Operation gut überstanden – keine Selbstverständlichkeit: Laut Stiftung
       Lebendspende kommt es bei etwa 10 Prozent der Nieren- und 40 Prozent der
       Leberspender zu Komplikationen.
       
       Häufig sind das Narbenschmerzen oder Wundheilungsstörungen, oft müssen die
       Spender selbst ins Krankenhaus, fallen bei der Arbeit aus. Ihr
       Versicherungsschutz war bislang unbefriedigend geregelt: Umfang und
       Ausgestaltung der Leistungen unterlagen – auf Grundlage der Rechtsprechung
       des Bundessozialgerichts – Empfehlungen der Krankenkassen, aber keinem
       Gesetz.
       
       Das ändert sich mit der Reform des Transplantationsgesetzes (TPG),
       versprach der Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) am Montag: Künftig
       werden die Ansprüche der Lebendspender im TPG geregelt.
       
       Jeder Spender erhält einen Anspruch gegen die Krankenkasse des
       Organempfängers auf Krankenbehandlung, Vor- und Nachbetreuung,
       Rehabilitation, Fahrtkosten und Krankengeld in Höhe des
       Nettoverdienstausfalls. Arbeitnehmer bekommen Entgeltfortzahlung für sechs
       Wochen; dem Arbeitgeber werden diese Kosten samt
       Sozialversicherungsbeiträgen von der Kasse des Organempfängers erstattet.
       Und, auch das ist neu, der Spender muss nicht mehr nachweisen, dass sein
       Schaden mit der Spende zusammenhängt, um Leistungen aus der
       Unfallversicherung zu bekommen.
       
       Thomas Gutmann, Professor für Medizinethik in Münster und einer der
       schärfsten Kritiker der Organspendereform, begrüßte die Gesetzesänderung
       „in diesem einen Punkt ausdrücklich“: Die Verbesserung der Rechtsstellung
       von Lebendspendern sei „überfällig“. Es profitierten auch die Kassen: Pro
       Nieren-Lebendspender etwa sparten sie – hochgerechnet auf die
       durchschnittliche Lebensdauer einer Spenderniere – rund 260.000 Euro im
       Vergleich zur Dialyse.
       
       Gutmann forderte eine weitere Liberalisierung: Stehe kein postmortal
       gespendetes Organ zur Verfügung, sollten Transplantationen von Organen
       Lebender nicht nur unter Verwandten und eng verbundenen Personen zulässig
       sein.
       
       5 Mar 2012
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Heike Haarhoff
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