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       # taz.de -- Ullrich und das böse Doping-Wort: Halbseidenes Geständnis
       
       > Vergangenheitsbewältigung als Mitläufer: Jan Ullrich räumt einen Fehler
       > ein, ohne zu erklären, was genau er denn falsch gemacht hat. Damit soll
       > alles gesagt sein.
       
   IMG Bild: Jetzt möchte Jan Ullrich am liebsten in Ruhe gelassen werden mit dem Doping-Thema.
       
       Natürlich kann man wie Anti-Doping-Experte Fritz Sörgel enttäuscht sein von
       diesem verdrucksten Geständnis, das sich Jan Ullrich nach dem Ende des
       letzten sportgerichtlichen Verfahrens gegen ihn abgerungen hat.
       
       Ullrich räumte am Donnerstagabend auf seiner Homepage ein, was durch
       lückenlose Indizienketten längst bewiesen ist: den Kontakt zum Dopingarzt
       Eufemiano Fuentes, der – wie Ullrich mit später Reue bekennt – ein großer
       Fehler gewesen sei und für den er sich bei allen entschuldige.
       
       Wie halbherzig diese Erklärung ist, erkennt man nicht nur daran, dass der
       einstige Tour-de-France-Sieger das Wort Doping weiter meidet wie der Teufel
       das Weihwasser. Zudem deutet er auch Vorbehalte gegen dieses letzte Urteil
       an, die er sich verkneift, wie er schreibt, "weil ich das Thema beenden
       will". Aber wer hat schon ernsthaft erwartet, dass Ullrich Licht in die
       noch unausgeleuchteten Winkel seiner Dopingvergangenheit bringen wird -
       auch wenn das für den Schlussstrich, den der 38-Jährige ziehen will,
       vonnöten wäre.
       
       Andererseits sei daran erinnert, wie Ullrich 2007 in Hamburg behauptete:
       "Ich habe niemanden geschädigt, ich habe niemanden betrogen. Darauf bin ich
       stolz." So betrachtet kann man sein jetziges Schuldeingeständnis zumindest
       als Fortschritt würdigen. Mit mehr ist nicht zu rechnen.
       
       Ehemalige Mitglieder von Dopingnetzwerken gleichen in ihrer
       Vergangenheitsbewältigung Mitläufern von totalitären Systemen. Das ist bei
       Jan Ullrich auch nicht anders. In seiner rückblickenden Erklärung stellt er
       die Zwangsläufigkeit seiner Entscheidungen dar und wie er betont, will er
       künftig nicht mehr darauf angesprochen werden. JOK
       
       10 Feb 2012
       
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