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       # taz.de -- Doping durch UV-Bestrahlung von Blut: Mutige Spezialisten
       
       > Blut darf nicht bestrahlt werden. Ein Urteil des Internationalen
       > Sportgerichts (CAS) von 2003 führt die aktuelle Debatten ad absurdum:
       > UV-Bluttransfusion ist klar verboten.
       
   IMG Bild: Von 2006 bis 2011 war der umstrittene Sportmediziner Andreas Franke Vertragsarzt am Olympia Stützpunkt Erfurt.
       
       BERLIN taz | Man muss recht lang im Archiv des Internationalen
       Sportgerichts wühlen, aber dann stößt man doch auf ein Urteil des CAS aus
       dem Jahre 2003, das sich mit der UV-Bestrahlung von Blut beschäftigt. Auch
       der deutsche Sportrechtler Dirk-Reiner Martens war daran beteiligt. Das
       Sportgericht hat damals die Blutpanschereien der österreichischen
       Langläufer während der Olympischen Winterspiele in Salt Lake City bewertet.
       
       In einem Chalet in Park City waren diverse Utensilien gefunden worden, die
       auf Blutdoping hindeuteten. In dem CAS-Verfahren wurde geklärt, ob die
       Behandlung von Blut mit UV-Licht als Doping zu gelten habe oder zur
       Behandlung einer Krankheit wie Neurodermitis erlaubt ist.
       
       Die Richter orientierten sich am Antidoping-Code der olympischen Bewegung.
       Sie stellten fest, dass es unerheblich ist, welche Menge Blut entnommen und
       reinjiziert wird und ob es für die Gesundheit schädlich ist oder die
       Leistungsfähigkeit erhöht wird.
       
       Blutdoping ist es immer dann, wenn mit Blut herumhantiert wird und eine
       medizinische Indikation nur vorgeschoben wird. Das heißt: Auch kleine
       Mengen von Blut, die entnommen, manipuliert und zurückgeführt werden, sind
       nach dem Urteil nicht erlaubt. "UV-Bluttransfusion ist eine Form der
       Eigenbluttherapie", so die CAS.
       
       ## Der Spezialist für Eigenbluttherapie
       
       Bei der Methode des Erfurter Sportmediziners Andreas Franke, der Sportler
       mit der UV-Methode behandelt hatte, werden 50 Milliliter Blut entnommen,
       mit einem Gerinnungshemmer versetzt, bestrahlt und wieder zurückgeführt.
       
       Die Firma Eumatron - Eigenwerbung: "Ihr Spezialist für Eigenbluttherapie" -
       stellt hierfür Geräte her, die auch Franke nutzte. Gegenüber Zeit Online
       versucht Radprofi Marcel Kittel die Behandlung bei Franke zu
       bagatellisieren: "Bei Franke lief das so: Über eine Spritze und einen
       Schlauch wird eine kleine Menge Blut, maximal 50 Milliliter, unter UV-Licht
       transportiert. Das ist wie eine verlängerte Vene, das Blut wird gar nicht
       vom Kreislauf getrennt, gar nicht entnommen. Mir wurde also kein Blut
       gegeben, nicht mal richtig entnommen."
       
       Soll wohl heißen: Kann ja nicht verboten ein, wenn das Blut mal kurz über
       eine Außenvene läuft und ein bisschen bestrahlt wird.
       
       ## Drei Minuten UV-bestrahlt
       
       Den österreichischen Langläufern nahm man 45 bis 50 Milliliter Blut ab und
       gab diese Menge in einen Beutel, in dem 500 Milliliter Blut jenes Athleten
       sowie ein Gerinnungshemmer drin waren. Anschließend wurde das Blut genau
       drei Minuten mit UV-Licht bestrahlt, gefiltert und reinjiziert.
       
       Die CAS-Richter hielten die vorgegebene Neurodermitisbehandlung für eine
       Schutzbehauptung. Sie appellierten: Bei Methoden, "die (noch) nicht als
       Teil der Schulmedizin betrachtet werden können, muss ein Mediziner
       besonders vorsichtig sein, um jeden Verdacht von verbotenen Handlungen zu
       vermeiden". Von Vorsicht kann bei Franke keine Rede sein.
       
       Er hat den Sportlern stets versichert, die Methode sei völlig okay.
       Radprofi Kittel fühlt sich deswegen verschaukelt: "Franke hätte im
       Interesse aller auf diese UV-Therapie verzichten sollen. Im Nachhinein ist
       man immer schlauer."
       
       8 Feb 2012
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Markus Völker
       
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