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       # taz.de -- 53.-56. Tag Kongo-Kriegsverbrecherprozess: Der Zeuge und das Video
       
       > Kuriose Umstände der Vernehmung eines Ex-FDLR-Kämpfers bringen die
       > Anklage in Bedrängnis. Erstmals wird das Video einer Vernehmung
       > öffentlich im Gerichtssaal gezeigt.
       
   IMG Bild: Der ehemalige FDLR-Präsident Ignace Murwanashyaka.
       
       STUTTGART taz | Welche Erfahrungen machen ehemalige FDLR-Kämpfer mit dem
       deutschen Strafverfahren gegen ihren Präsidenten Ignace Murwanashyaka und
       dessen Stellvertreter Straton Musoni vor dem OLG Stuttgart, bevor sie
       selbst zur Aussage nach Stuttgart kommen? Die Kontroverse darüber
       überschattete die Vernehmung des Zeugen S an den vier Verhandlungstagen
       23., 25. und 30. Januar sowie 1. Februar.
       
       S ist wieder einer der vielen FDLR-Kämpfer, die als Kinder zu Flüchtlingen
       wurden und praktisch als Kämpfer aufwuchsen. Er wirkt sehr jung und wurde
       offenkundig bereits als Kind Soldat, was aber nicht weiter erörtert wird.
       Nach eigenen Angaben wurde er 1984 geboren. 1994, nach dem Völkermord an
       Ruandas Tutsi, floh der ruandische Hutu aus Ruanda wie viele andere in den
       Kongo; 1996, erzählt er, ging er nach Zerstörung der Hutu-Flüchtlingslager
       von Bukavu nach Angola, wo er ein Jahr blieb.
       
       Danach kehrte S in den Kongo zurück und diente in Mbuji-Mayi (Hauptstadt
       der Provinz Kasai-Oriental) als ruandischer Hutu-Soldat. Das war während
       des 2. Kongokrieges (1998-2003), als quer durch Kasai-Oriental die Front
       verlief, die den Kongo in zwei teilte: im Westen das Regierungsgebiet von
       Präsident Laurent-Désiré Kabila, unterstützt von Angola und Simbabwe sowie
       den exilierten ruandischen Hutu-Kämpfern; im Osten die Rebellenbewegung RCD
       (Kongolesische Sammlung für Demokratie), unterstützt von Ruanda und Uganda.
       
       S nahm eigenen Angaben zufolge an "großen Kämpfen" bei der Frontstadt
       Kabinda in Kasai teil, wenige Kilometer von der Front gegen die RCD und
       Ruanda entfernt. "Man sagte uns, dass wir gegen die ruandische Armee
       kämpfen", erinnert er sich. "Sie wollten den Flughafen erobern. Wir haben
       zusammen mit Angolanern und Nigerianern gekämpft. Wir waren damals noch
       viele."
       
       ## "Wir haben nicht gekämpft, wir haben uns im Wald hingesetzt"
       
       Später, nach Gründung der FDLR und der Stationierung der ruandischen
       Hutu-Kämpfer im Ostkongo, diente S in der Reservebrigade, die das
       FDLR-Militärhauptquartier in Kibua (Nord-Kivu) schützt. Er nahm aber nach
       eigenen Angaben nie an Kämpfen teil. "Wir haben nicht gekämpft, sondern
       sind in den Wald gegangen und haben uns dort hingesetzt", beschreibt er die
       Tätigkeit seiner Truppe.
       
       S gehörte auch zu einer Truppe, die FDLR-Präsident Ignace Murwanashyaka bei
       einem von zwei Besuchen bei der FDLR im Kongo begleitete und ihn von Hombo
       an der Grenze zwischen den Provinzen Süd- und Nord-Kivu weitergeleitete und
       zum FDLR-Militärchef Sylvestre Mudacumura brachte. "Man hat uns angelogen,
       dass Murwanashyaka zehn Dollar für uns hat", erinnert er sich; "das Geld
       haben wir nie bekommen".
       
       S beschreibt auch den FDLR-Angriff auf das ostkongolesische Busurungi – das
       schlimmste einzelne der FDLR vor dem OLG Stuttgart zur Last gelegte
       Verbrechent, bei dem in der Nacht des 9. Mai 2009 mehrere Dutzend Menschen
       getötet und das Dorf dem Erdboden gleichgemacht wurde. "Ich war nicht
       dabei, ich war krank", schränkt er ein, "sie haben mich hinten
       zurückgelassen". Die FDLR-Soldaten hätten ihm dann hinterher erzählt, was
       passiert war. Er bestätigt, dass zunächst die kongolesische Armee (FARDC)
       die FDLR im nahen Shario angriff und dann die FDLR nach Busurungi zog, "um
       die FARDC anzugreifen".
       
       Seine Kameraden "haben mir gesagt, sie haben auf die FARDC geschossen, die
       FARDC ist geflohen, dabei sind Zivilisten gestorben". Und "die
       FDLR-Soldaten, mit denen ich lebte, sagten mir, dass sie alle Häuser dort
       in Brand gesetzt haben... als sie die kongolesischen Soldaten nicht
       fanden". Auf die Frage, ob die Häuser auf Anweisung angezündet wurden,
       antwortet S widersprüchlich: "Diese Anweisung gab es nicht. Immer wenn der
       Feind wegrennt, muss man das Haus anzünden."
       
       Ein weiterer wichtiger Punkt ist der der FDLR zur Last gelegte Angriff auf
       das Dorf Kipopo (Nord-Kivu) am 13. Februar 2009, bei dem Zivilisten ums
       Leben kamen. Auf immer neue Fragen, ob der Zeuge dabei war und ob er dazu
       was wüsste, gibt er an unterschiedlichen Tagen unterschiedliche Antworten.
       Schließlich bestätigt er, dass eine Kompanie der FDLR-Reservebrigade – aber
       nicht seine eigene – den Ort tatsächlich angriff.
       
       "Als sie dorthin gingen, dachten sie, dass die FARDC da sein, aber sie war
       nicht da", führt S aus. "Dann haben sie die Siedlung beschossen und die
       Häuser niedergebrannt". Warum? "Ich kann den Grund nicht wissen. Die, die
       das gemacht haben, kennen den Grund". Waren noch Menschen in den Häusern,
       die abgebrannt wurden? "Das weiß ich nicht, es war nachts. Die Leute sind
       direkt danach zurückgekommen. Es ist keiner dorthin zurückgegangen, um zu
       sehen, wer dort ist.“"Seine Kameraden seien am Morgen nach dem nächtlichen
       Angriff zurückgekommen und hätten das erzählt.
       
       Nach dieser Aussage beschließt der Zeuge, keine Aussagen zu
       FDLR-Operationen mehr zu machen. Er bestätigt aber nach anfänglicher
       Verneinung, dass er durchaus ein Maschinengewehr bedient hat.
       
       Im Dezember 2009 verließ S die FDLR und ging nach Ruanda zurück. „Ich
       wollte nach Hause gehen. Ist der Kongo meine Heimat?“ Auf dem Weg wurde er
       von Kämpfern der kongolesischen Hutu-Miliz Pareco (Kongolesische
       Widerstandspatrioten) festgenommen, die zu diesem Zeitpunkt bereits in
       Kongos Armee FARDC eingegliedert waren. Aber er redete sich heraus und
       konnte von der UN-Mission im Kongo nach Ruanda gebracht werden.
       
       ## Befragung im Hotelzimmer
       
       Im ruandischen Demobilisierungslager Mutobo wurde S schließlich zum Zeuge
       für die deutschen Ermittler. Er wurde, berichtet er, in einem Auto mit der
       Aufschrift „Staatsanwaltschaft Bukavu“ aus Mutobo nach Gisenyi gebracht, wo
       deutsche Beamte Zeugenvernehmungen in einem Hotel durchführten. Es wird ein
       Video der Vernehmung auszugsweise öffentlich gezeigt: Man sieht ein
       ziemlich einfach eingerichtetes Hotelzimmer, in der Mitte steht ein Tisch.,
       dahinter eine Stehlampe.
       
       Am Tisch sieht man den Zeugen und den Dolmetscher, ansonsten ist nicht zu
       erkennen, wer sich noch im Zimmer aufhält. Man versteht die Ausführungen
       des Zeugen und des Dolmetschers fast gar nicht, Hintergrundgeräusche wie
       Vogelgezwitscher und Baulärm sind teilweise lauter.
       
       "Sie haben gesagt, sie sind Polizisten aus Deutschland", berichtet S. "Man
       hat uns befragt zu unserem Wissen über den Kongo."
       
       Mehr als bei jedem anderen Zeugen bisher interessiert sich Murwanashyakas
       und Musonis Verteidigung für die Umstände dieser Befragung in Gisenyi. Am
       ersten Tag der Vernehmung von S in Stuttgart wird die Öffentlichkeit
       ausgeschlossen, damit die Videoaufzeichnung der Vernehmung in Gisenyi
       komplett gezeigt werden kann.
       
       Die Verteidigung hatte zuvor beantragt, die Hauptverhandlung zu
       unterbrechen, bis alle Prozessbeteiligten in alle Videoaufzeichnungen von
       Zeugenvernehmungen – es sind insgesamt 234 DVDs – Einsicht genommen hätten.
       Dies sei nötig, um zu überprüfen, ob die vorliegenden Vernehmungsprotokolle
       mit den tatsächlichen Vernehmungen übereinstimmten.
       
       Der Senat lehnt dies ab. Als Zeuge S zum ersten Mal in den Gerichtssaal
       kommt, wird er gefagt, ob er einverstanden ist, Kopien seiner Aufnahmen der
       Vernehmung der Verteidigung zu überlassen. Er lehnt nach Beratung mit
       seinem Zeugenbeistand ab. Daraufhin wird die Aufnahme im Gerichtssaal
       vorgeführt, ohne Öffentlichkeit.
       
       Es muss hoch hergegangen sein dabei. Am nächsten Verhandlungstag beschwert
       sich die Verteidigung, sie habe in fünf Stunden nur eine der vier Stunden
       Vernehmung durcharbeiten können. Der Vorsitzende Richter Hettich lehnt
       schließlich weitergehende Anträge der Verteidigung ab: Seit Dezember 2010
       sei der Verteidigung bekannt, dass es diese Videoaufzeichnungen gibt; seit
       20. Oktober 2011 habe die Verteidigung die Erlaubnis, sie einzusehen; jetzt
       erst sei der Antrag gestellt worden, sie anzugucken. Die Bänder seien nicht
       Teil der Akte und daher nicht obligatorisch der Verteidigung zu überlassen;
       nur die Protokolle seien Teil der Akte. Schließlich wird auch verfügt, dass
       die weitere Inaugenscheinnahme der Zeugenvernehmung abgelehnt wird; der
       Zeuge sei hier und er sei das unmittelbare Beweismittel.
       
       Die eine Stunde, die am ersten der vier Verhandlungstage von der
       Verteidigung gesehen wurde, bietet der Verteidigung offensichtlich genug
       Stoff, um scharfe Kritik an der Art der Vernehmung des Zeugen S in Gisenyi
       zu üben. Ob er wusste, dass er ein Recht auf Aussageverweigerung hatte,
       fragt die Verteidigung. S ist verblüfft. "Wie konnte ich denn nichts sagen,
       obwohl man uns gesagt hatte, dass wir nach Gisenyi gehen, um auszusagen?"
       
       Die Verteidigung – die für ihre Kenntnisse von Kinyarwanda ausschließlich
       auf die Angeklagten angewiesen ist - ist aufgrund ihrer vorherigen Einsicht
       davon überzeugt, dass die Vernehmung unbrauchbar ist, da rechtswidrig
       geführt. Die Übersetzungen während der Vernehmung würden nicht den
       Zeugenaussagen entsprechen, und dem Zeugen seien mehrfach Dinge wie "Du
       lügst" und "Wir glauben dir nicht" gesagt wurden. Im Protokoll seien Fragen
       des BKA-Beamten als Antworten wiedergegeben.
       
       ## "Ich bin unschuldig"
       
       S darf schließlich am dritten der vier Befragungstage selbst einen Teil die
       Videoaufnahme seiner Vernehmung in Ruanda sehen. Es wird das Video zu
       bestimmten Fragestellungen gespieklt; der Dolmetscher des OLG Stuttgart
       übersetzt für den Stuttgarter Gerichtssaal, was S in Gisenyi gesagt hat und
       wie der anwesende Dolmetscher ihm die Fragen des deutschen Ermittlers
       übersetzt hat.
       
       Der deutsche vernehmende Beamte fragt: "Haben Sie Angst vor der FDLR?"
       
       "Ich Angst?" erwidert S und lacht. "Wie kann ich keine Angst vor FDLR
       haben? Werde ich zurückgehen?"
       
       "Beantworten Sie darum die Frage nicht richtig, aus Angst?" fragt der
       Ermittler. Der Dolmetscher in Gisenyi gibt das so wieder: "Haben Sie Angst,
       richtig zu antworten?" Der Ermittler fährt fort. "Sie haben die Pflicht zur
       Wahrheit." Der Dolmetscher sagt S: "Sie müssen unbedingt die Wahrheit
       sagen:"
       
       "Ich sage die Wahrheit", erwidert S. "Was ich nicht weiß, sage ich nicht."
       
       Der Ermittler wird ungeduldig. "Er soll jetzt einfach mal zuhören", erklärt
       er dem Dolmetscher und sagt S: "Sie müssen nicht sagen, was Sie getan
       haben. Wir wollen nicht wissen, ob Sie geraubt und gemordet haben." Der
       Dolmetscher macht daraus: "Sie fragen, ob Du geraubt und gemordet hast".
       
       "Ich bin unschuldig", antwortet S.
       
       "Uns interessiert, ob die FDLR geraubt oder gemordet hat", erwidert der
       Ermittler. S hebt zur Antwort ""Ich weiß davon nichts" an. Der deutsche
       Ermittler wird laut: "Er soll zuhören! Wenn er glaubt, dass wir nicht
       merken, dass er lügt, dann täuscht er sich!"
       
       "Er merkt, wenn du lügst", erklärt der Dolmetscher S.
       
       "Sie sind jetzt in Ruanda", sagt der Ermittler. "Sie haben keinen Grund
       mehr, die FDLR zu decken." Der Dolmetscher macht daraus: "Du wirst keine
       Konsequenzen haben. Warum sagst du nicht die Wahrheit?"
       
       "Ich habe Ihnen nichts verheimlicht", sagt S. "Was ich weiß, habe ich Ihnen
       gesagt."
       
       ## "Ich sagte, dass ich nicht lesen kann"
       
       An einer anderen Stelle kommt S beim Ansehen der Aufnahme in Stuttgart zum
       Schluss: "Der Dolmetscher hat gelogen." So habe dieser gesagt, S sei in
       Angola militärisch ausgebildet worden, was aber unwahr sei. "Ich habe dem
       Dolmetscher gesagt, dass manche zur angolanischen Armee gingen und blieben,
       ich jedoch nicht... Er hat gesagt, ich war in der angolanischen Armee,
       obwohl ich von anderen sprach."
       
       Dann fragt die Verteidigung, warum S sein Vernehmungsprotokoll
       unterzeichnet habe, wenn es fehlerhaft sei.
       
       "Als die Befragung fertig war, sollte ich die Papiere unterzeichnen. Ich
       sagte, dass ich nicht lesen kann."
       
       "Wie ist man mit diesem Problem umgegangen?"
       
       "Sie zeigten mir Blätter und wo ich unterschreiben soll."
       
       "Also nach Aufforderung?"
       
       "Ja."
       
       "Denken Sie nochmal nach. Hat der Dolmetscher die Blätter für Sie übersetzt
       vor der Unterzeichnung?"
       
       "Wenn er für mich übersetzt hätte und ich Fehler bemerkt hätte, hätte ich
       nicht unterschrieben."
       
       "Es gab also keine Übersetzung des Protokolls?"
       
       "Er hat mir nichts vorgelesen."
       
       "Hat der Dolmetscher Ihnen auf Kinyarwanda erklärt, was auf den Blättern
       steht?"
       
       "Das hat nicht stattgefunden."
       
       Die Verteidigung triumphiert: "Der letzte Satz des Protokolls lautet: Das
       Protokoll wurde mir übersetzt, es entspricht dem was ich sagte. Nach dem,
       was Sie heute sagten, handelt es sich entweder um Urkundenfälschung, da das
       Protokoll unwahr sei – oder Sie lügen heute."
       
       "Ich lüge nicht", erwidert der Zeuge.
       
       Jetzt hat die Verteidigung, was sie will: Die Aussage von S in Stuttgart
       insgesamt sei nicht zu verwerten, sagt sie, da die Vernehmung in Ruanda
       offensichtlich nicht korrekt ablief.
       
       ## "Es ist lange her, ich erinnere mich nicht"
       
       Die Bundesanwaltschaft bestreitet das. Am vierten der vier Tage fragt sie
       den Zeugen: "Sind Sie sicher, dass Ihnen das Protokoll nicht übersetzt
       erneut vorgelesen wurde?"
       
       "Ich habe das bestritten", sagt S. "Es ist lange her, ich erinnere mich
       nicht."
       
       Die letzten zwei Minuten der Videovernehmung aus Gisenyi werden
       vorgespielt. Der deutsche Beamte sagt zu S: "So, das Protokoll wird nun
       ausgedruckt und Ihnen dann nochmal auf Kinyarwanda vorgelesen." Der
       Dolmetscher übersetzt: "Ich werde dir das Protokoll vorlesen, wenn es
       ausgedruckt ist."
       
       "Erinnern Sie sich daran?" fragt der Staatsanwalt in Stuttgart.
       
       Die Verteidigung will diese Frage verhindern. Die Verhandlung muss
       unterbrochen werden, damit der Senat darüber beraten kann. Die Frage ist
       zulässig.
       
       "Erinnern Sie sich an diese letzten zwei Minuten?" wiederholt der
       Staatsanwalt.
       
       "Ich kann mich nicht gut erinnern", antwortet S. "Man hat mich lange
       befragt. Ich war etwas verwirrt."
       
       Er ist nicht der einzige.
       
       Wenn die Vernehmungen ehemaliger FDLR-Kämpfer in Gisenyi nicht korrekt
       ablief, ist es dann zulässig, darauf eine Anklage zu gründen? Das
       bestreitet die Verteidigung und will damit das Verfahren niederschlagen.
       Wenn die ehemaligen FDLR-Kämpfer in Stuttgart korrekt befragt werden, sind
       ihre Aussagen dann verwertbar? So sieht das die Anklage und will damit das
       Verfahren voranbringen.
       
       Über all dem schwebt, wie schon öfter, ein erneuter Befangenheitsantrag der
       Verteidigung gegen Senatsmitglieder, über den erst noch entschieden werden
       muss. Noch ist die Hauptverhandlung in Stuttgart immer noch nicht endgültig
       über das Stadium hinausgekommen, ihre eigenen Grundlagen zu klären.
       
       Redaktion: Dominic Johnson
       
       6 Feb 2012
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Bianca Schmolze
       
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