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       # taz.de -- 49.-52. Tag Kongo-Kriegsverbrecherprozess: Der Zeuge als Opfer
       
       > Ein ehemaliger FDLR-Meldegänger erzählt - aber nicht so, wie es die
       > Prozessbeteiligten gerne hätten. "Es ist die Pflicht des Zeugen, sich
       > anzustrengen!", meckert die Verteidigerin.
       
   IMG Bild: Einer der Angeklagten: Straton Musoni.
       
       STUTTGART taz | Welches Ziel wird damit verfolgt, im Prozess gegen Ignace
       Murwanashyaka und Straton Musoni, Präsident und Vizepräsident der im Kongo
       kämpfenden ruandischen Hutu-Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung
       Ruandas), ehemalige FDLR-Kämpfer zu befragen? Zur Wiederaufnahme der
       Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart am 9. Januar 2012 nach
       der Weihnachtspause hat der 5. Strafsenat beschlossen, die Ladung pro Zeuge
       von zwei auf vier Verhandlungstage zu verlängern, nachdem gegen Ende 2011
       zwei Tage wiederholt nicht gereicht hatten.
       
       Die Vernehmung des ehemaligen Korporals J am 9., 11., 16. und 18. Januar
       war nun die erste, die vier Tage dauerte und damit dem Senat, der
       Bundesanwaltschaft und der Verteidigung genügend Zeit für eine ausführliche
       Befragung geben sollte. Damit wird ein neues Problem deutlich: Wie füllt
       man diese Zeit?
       
       J. ist heute wohl 26 oder 27 Jahre alt – ob er 1984 oder 1985 geboren
       wurde, lässt sich nicht abschließend klären. Er kam 1994 nach dem
       Völkermord als ruandischer Hutu-Flüchtling in den Kongo, also als Kind. Er
       half dann ab 1998 den militärisch nunmehr als ALIR (Befreiungsarmee
       Ruandas) organisierten ruandischen Hutu-Soldaten im Kongo und wurde im Jahr
       2000 selbst Soldat – mit 16 Jahren fällt J. damit unter die UN-Definition
       eines Kindersoldaten. Sein Vater ist tot, seine Mutter lebt irgendwo im
       Kongo, sein Bruder wurde von Kongos Armee gefangengenommen und starb bei
       einem FDLR-Gegenangriff. Er ist noch jung, aber in seinem Leben hat er viel
       Schlimmes gesehen und erlebt.
       
       .J ist möglicherweise traumatisiert. Er hat einen Zeugenbeistand, weil er
       offensichtlich rechtlichen Rat benötigt. Doch sein Verhalten vor Gericht
       macht deutlich, dass er zudem eine psychologische Begleitung gebrauchen
       könnte. Die gibt es aber nicht. Und auch das Verhalten einiger
       Prozessbeteiligter, insbesondere der Verteidigung der Angeklagten, hat
       deutlich gemacht, dass Zeugen wie J., die selbst als Opfer eingestuft
       werden könnten, unbedingt eines Beistandes bedürfen, der sowohl ihre Rechte
       als auch ihr psychologisches Wohlergehen während des Verfahrens vertritt.
       
       So aber tritt der Ruander J. in einem für ihn völlig fremden Land in einem
       Justizsystem auf, dessen Regeln er nicht kennt, in einer Hauptverhandlung,
       dessen Dynamik ihm niemand erklärt, mit Fragen, deren Sinn sich nicht
       unbedingt erschließt. „Wenn man dich befragt, ist man im Herzen nicht
       ruhig, da man nicht weiß, warum man befragt wird“ sagt er einmal.
       
       ## "Herr Zeuge, konzentrieren Sie sich!"
       
       Manchmal erntet J. mit unsicheren Antworten Gelächter seitens der
       Verteidigung und des Senats. Manchmal entspannen sich zwischen den
       Prozessbeteiligten Dialoge, die er nicht verstehen kann – zum Glück, wenn
       Anklage und Verteidigung sich gegenseitig Rassismus vorwerfen. Manchmal
       geht die Stimmung im Saal 6 des OLG Stuttgart hart an die Grenze. "Herr
       Zeuge, jetzt konzentrieren Sie sich mal!" ruft Murwanashyakas Verteidigerin
       Ricarda Lang, als der Ruander nicht mehr weiß, ob er in einem gewissen Ort
       vor 2004 lebte oder nicht. "Es ist in Deutschland die Pflicht des Zeugen,
       sich anzustrengen!"
       
       Der Ruander hat während seiner zwei Wochen im kalten Gerichtssaal in
       Stuttgart mit seiner Frau in Ruanda telefoniert, wie er auf Nachfrage
       bestätigt. "Haben Sie eine oder mehrere Frauen?" ist die Nachfrage von
       Verteidigerin Lang. Die Bundesanwaltschaft erhebt Einspruch; dies führt
       später zu einem Disput, in dem die Anklage der Verteidigung Rassismus
       vorwirft – "bei einem Weißen würde man nicht fragen, ob er Bigamist sei" -
       und die Verteidigung sich wiederum dagegen verwahrt. Der Zeuge würde nun
       gerne die Verteidigerin etwas fragen, aber das darf er nicht: "Ich werde
       keine Frage beantworten; Sie als Zeuge haben die Aufgabe, auf Fragen zu
       antworten", sagt Lang.
       
       J. weiß eigentlich mehr, als das Gericht von ihm wissen will. Er stellt
       manche Militäroperationen der FDLR gegen Kongos Armee ab 2009 so dar, dass
       Kongolesen zivile ruandische Flüchtlinge gefangen nahmen, um sie nach
       Ruanda zurückzubringen, und die FDLR zurückschlug, um die Flüchtlinge
       zurückzuholen. Es gab sogar Gefangenenaustausche über die UN-Mission im
       Kongo (Monuc) berichtet er: "Die FARDC hat FDLR an Monuc ausgeliefert; wir
       haben dann auch FARDC an Monuc übergeben, um unsere Soldaten im Austausch
       freizubekommen". Eigentlich sollte ja die Monuc gegen die FDLR vorgehen und
       nicht mit ihr über Gefangene verhandeln.
       
       Die FDLR habe bei der Einnahme kongolesischer Armeebasen auch zuweilen
       Familienangehörige geflohener FARDC-Soldaten festgehalten, so deren
       Ehefrauen. "Wir haben nichts mit ihnen gemacht", sagt J. "Sie hörten
       Schüsse und lagen auf dem Boden. Als die Schüsse aufhörten, sagten wir
       ihnen, dass sie gehen können." Gab es Vergewaltigungen? "Das weiß ich
       nicht."
       
       Der ehemalige FDLR-Kämpfer, der 2010 die Miliz verließ und nach Ruanda
       zurückkehrte, um seinen Kindern eine Schulbildung zu ermöglichen, antwortet
       auch durchaus überlegt. "Ich wurde nur gefragt, ob Zivilisten umkamen, aber
       nicht wie", stellt er klar, als die Bundesanwaltschaft nach zivilen Opfern
       der FDLR nachbohrt. Dann gibt er jedoch zu, dass durch FDLR-Feuer beim
       Angriff auf kongolesische Armeebasen durchaus Zivilisten getroffen worden
       sein können: "Dort waren ruandische Flüchtlinge und kongolesische
       Zivilbevölkerung, die dorthin geflohen war; die Munition unterscheidet
       nicht", so J. – in Wiederholung eines in Stuttgart schon mehrfach
       gefallenen Spruches. "Das ist kein Spruch", weist er zurück. "Wenn die
       Kugel die Richtung eines Zivilisten nimmt, kann die Kugel die Richtung
       nicht ändern, um einen Soldaten zu treffen."
       
       J war allerdings nur am Rande an Kämpfen beteiligt. Er war jahrelang
       "coureur" eines FDLR-Kompaniechefs und dann eines höherrangigen
       FDLR-Militärs in Kalongi in Nord-Kivu, wo sich auch eines der
       Hauptquartiere der FOCA (Forces Combattantes Abacunguzi, militärischer
       Flügel der FDLR) befand. "Coureur" übersetzt das Gericht mit "Meldegänger",
       aber korrekter wäre wohl "Laufbursche". "Meine Aufgaben waren die ständige
       Begleitung [des Kommandanten] und das Tragen von Sachen", erklärt J. seine
       Arbeit.
       
       Er holte morgens Wasser zum Waschen und abends Wasser zum Kochen und
       kümmerte sich um den Schlafplatz seiner Vorgesetzten. Manchmal trieb er
       auch Geschäfte. So kaufte er im Auftrag bei Kongolesen Waren wie Kleidung,
       Batterien und Öl und verkaufte sie an ruandische Flüchtlinge unter
       FDLR-Kontrolle. Von den Einnahmen behielt er wohl die Hälfte, sagt er, die
       andere Hälfte bekam sein Vorgesetzter – ein wichtiger Hinweis auf die Art,
       wie sich die FDLR im Kongo finanziert. J. half auch beim Anbau von Rüben,
       Bohnen und Gemüse.
       
       J. lernte zwar, wie man ein Gewehr benutzt und auseinander- und
       zusammenbaut, er hat auch geschossen und er war auch an der Front, er war
       an zwei FDLR-Operationen beteiligt war; bei einer wurde er von einem
       Granatsplitter am Bein verwundet. Zwar erlebte er auch, wie Murwanashyaka
       die FDLR im Kongo besuchte, kann von den Besuchen jedoch nichts für das
       Gericht interessantes berichten.
       
       Von daher ist Js mögliche Kenntnis der FDLR-Kommandostrukturen, des
       Verhältnisses zwischen politischer und militärischer Führung, der
       militärischen Anweisungen der FDLR, des Status diverser FDLR-Abspaltungen
       und ähnlicher politischer Themen begrenzt. Er wird dazu in einer Weise
       befragt, als ob er es wissen müsse und es daher sein Problem sei. Es ist
       aber eher das Problem des Senats. Die Prozessbeteiligten wissen anscheinend
       nicht wirklich, was sie vier Tage lang mit ihrem Zeugen anfangen sollen.
       Sie fragen zuwenig dort nach, wo der Zeuge etwas zu sagen hätte, und zuviel
       dort, wo er offensichtlich ratlos ist. Sie wollen Jahreszahlen und Abläufe
       hören, wo J. von Ereignissen und Stimmungen berichten könnte.
       
       ## "Ich weiß nicht, wie alt ich bin"
       
       Manchmal entwickeln sich daraus komplett sinnfreie Dialoge. "Kennen Sie die
       Statuten der FOCA?" fragt die Verteidigung. "Was bedeutet Statut?" fragt
       der Zeuge zurück. Der Dolmetscher erklärt es ihm. "Kennen Sie die Gesetze
       der FOCA?" wiederholt Rechtsanwalt Sauer. "Nein", antwortet der Zeuge.
       
       Manchmal wird er verunsichert. "Am Montag sagten Sie, Sie sind 26 Jahre
       alt. Sind Sie sicher?" fragt einer der Bundesanwälte. "Ja", antwortet J.
       "Sie wurden im Dezember 1984 geboren oder in 1985?" hakt der Bundesanwalt
       nach. "Ich glaube, ich bin zwischen 1984 und 1985 geboren", antwortet J:
       "Es gab keine Eltern, die mir sagten, wann ich geboren wurde, ich versuche
       es nachzuvollziehen." Die Staatsanwaltschaft sagt, laut Protokoll sei er im
       Juni 1985 geboren. "Wie erklären Sie das?" J. antwortet: "Mein Alter zu
       erklären ist schwierig. Ich weiß nicht, wie alt ich bin."
       
       Manchmal versucht die Verteidigung, dem Zeugen aus seiner Unsicherheit
       einen Strick zu drehen. "Können Sie für die Operation in Pinga eine
       zeitliche Einordnung geben?" fragt Murwanashyakas Verteidigerin Ricarda
       Lang. "Ich erinnere mich nicht, wann die Operation in Pinga war", antwortet
       J. Lang hält ihm vor, dass er schon verschiedene Zeiträume genannt habe.
       "Können Sie sich erinnern oder nicht?" "Ich versuche mich zu erinnern",
       sagt der Zeuge. "Ich weiß, dass ich bei den Kämpfen in Pinga war, aber ich
       weiß nicht mehr wann."
       
       Lang wird ungeduldig und herrscht den Zeugen aggressiv an woraufhin der
       vorsitzende Richter sie ermahnt, den Zeugen nicht anzuschreien. "Können Sie
       jetzt was sagen oder nicht?" ruft sie. "Ich kann nicht sagen, in welchem
       Jahr es war", antwortet J. Lang hält ihm vor, bei seiner Vernehmung im Mai
       2010 habe er noch gesagt, das sei im Zeitraum Januar bis September 2008
       gewesen. "Ich kam gerade aus dem Kongo und konnte mich noch gut erinnern;
       heute ist es lange her und ich kann mich nicht mehr erinnern", antwortet
       der Zeuge.
       
       Manchmal dreht sich die Verteidigung auch selbst einen Strick. Lang fragt:
       "Bitte schildern Sie mir einen zusammenhängenden Sachverhalt. Wen haben Sie
       wann wo getroffen und wer war Kommandant?" Man kann dem Zeugen nicht
       verdenken, dass er darauf lapidar antwortet: "Ich erinnere mich nicht, was
       alles gelaufen ist."
       
       Als er später wieder einmal sagt, er könne sich nicht erinnern, fragt Lang,
       so als habe sie noch nie etwas von psychologischen Folgen eines Krieges
       gehört: "Und wenn Sie sich konzentrieren? Der Krieg ist ja nicht so lange
       her und Krieg gräbt sich doch ins Gedächtnis ein."
       
       ## "Wenn ich mich erinnere, sage ich es Ihnen"
       
       Am Schluss ist es der Zeuge, der die Verteidigung belehrt. "Wenn ich Ihnen
       sage, ich kann mich nicht erinnern, heißt das nicht, dass ich nicht weiß",
       sagt er. "Aber ich muss versuchen, mich zu erinnern. Ich kann nirgends
       nachlesen." Lang fällt dazu scheinbar nichts ein. Sie fragt einfach: "Woran
       erinnern Sie sich noch bezüglich Umuja Wetu?" J. antwortet: "Wenn ich mich
       erinnere, sage ich es Ihnen."
       
       Dass der Zeuge es auf diese Weise am vierten Tag seiner durchaus
       erschöpfenden Vernehmung schafft, das aggressivste Mitglied der
       Verteidigung auszumanövrieren, spricht für innere Stärke, die der Senat
       aber leider nicht zu nutzen weiß. Zeuge ist nicht gleich Zeuge, zumal bei
       einem Verfahren gegen Führungsverantwortliche einer noch aktiven
       militärischen Organisation.
       
       Während in Stuttgart der Prozess läuft, finden in Nord-Kivu die blutigsten
       Gefechte zwischen FDLR und kongolesischen Milizen seit über zwei Jahren
       statt. Was deren Opfer erzählen, ist schrecklicher als alles, was in
       Stuttgart zur Sprache kommt. Man schaudert vor dem Gedanken, dass
       irgendwann nicht nur mutmaßliche FDLR-Mittäter, sondern auch mutmaßliche
       kongolesische Opfer im 6. Saal des OLG Stuttgart über den Horror des
       Krieges aussagen müssen und durch die Mühle dieser Art von Befragung und
       Konfrontation gezogen werden.
       
       Gegen Ende des 52. Verhandlungstages spricht der Vorsitzende Richter
       Hettich es immerhin einmal aus: "Was hier zwischen den Prozessbeteiligten
       passiert, ist eher unüblich, hier jedoch schon fast normal", bilanziert er.
       "Aber wenn es den Zeugen betrifft, ist es meine Rolle, einzugreifen". Hätte
       er es doch öfter getan.
       
       Redaktion: Dominic Johnson
       
       23 Jan 2012
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Bianca Schmolze
       
       ## TAGS
       
   DIR Schwerpunkt Kongo-Kriegsverbrecherprozess
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