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       # taz.de -- Streit um Beschäftigungspolitik: Spiel mit verteilten Rollen
       
       > Arbeitsagentur bewilligt 500 Ein-Euro-Jobs für 2012, aber erst ab Ende
       > März. Viele Projekte bedroht. Kompetenzstreit von Arbeitsagentur und
       > Sozialbehörde.
       
   IMG Bild: Streitpunkt zwischen Behörde und Arbeitsagentur: Ein-Euro-Jobs.
       
       Der aktuelle Konflikt um die Ein-Euro-Jobs hat sich kurz vor Weihnachten
       etwas entschärft. Am Donnerstagnachmittag gab der Chef der Hamburger
       Arbeitsagentur, Sönke Fock, bekannt, dass die Zahl der Arbeitsgelegenheiten
       (AGHs) für das kommende Jahr von 3900 um 500 erhöht wird. Allerdings werden
       diese nur von Ende März bis Jahresende finanziert.
       
       Fock betonte, dass die Frage, wie die finanziellen Mittel eingesetzt
       werden, Sache der Bundesagentur sei. Wichtig sei, dass die Vermittlung in
       Arbeit und andere Maßnahmen wie die berufliche Qualifizierung "absoluten
       Vorrang" hätten. Der Konflikt hatte sich Anfang der Woche zugespitzt.
       SPD-Sozialsenator Detlef Scheele hatte Fock einen in der Öffentlichkeit
       breit gestreuten Brief geschickt.
       
       Darin forderte er 500 zusätzliche AGHs und eine pauschale Verlängerung für
       die rund 60 bedrohten Stadtteilprojekte um zwei Monate, damit die Bezirke
       Zeit gewönnen, alternative Finanzierungen zu entwickeln. "Der zweite Punkt
       konnte nicht berücksichtigt werden", sagt Agentursprecher Knut Böhrnsen.
       Das heißt, viele Projekte müssen zum Jahresende schließen.
       
       Die Sprecherin der Beschäftigungsträger, Petra Lafferentz, spricht deshalb
       von einer Mogelpackung. "Bis April werden die Projekte tot sein. Die Träger
       haben keine Möglichkeit der Zwischenfinanzierung." Die Entscheidung
       entspreche nicht dem Beschluss der Bürgerschaft. Man bräuchte auf der
       Stelle eine "flächendeckende Verlängerung".
       
       Scheele hatte Fock zuvor gedroht, er werde den "Kooperationsausschuss" beim
       Bund einberufen, wenn sich bis Jahresende keine Einigung abzeichne. Die
       GAL-Politikerin Filiz Demirel nannte dies einen "öffentlichen Show-Streit",
       der nicht der Sachlage entspreche. Denn die Bürgerschaft habe dem Senat den
       klaren Auftrag erteilt, besagte 500 Jobs und Hilfen für bedrohte
       Stadtteilprojekte zu schaffen.
       
       Der Senator hätte selbst handeln können, so Demirel. Habe die Stadt doch in
       der "Trägerversammlung" (TV) des Jobcenters die Mehrheit und könne die 500
       AGHs einfach beschließen. Doch der Senator sieht sich hier offenbar
       machtlos. Die "Letztentscheidung" über die Mittelvergabe liege nun mal bei
       der Arbeitsagentur. Die Pressestellen von Scheele und Fock verteilen
       derzeit eine Grafik, laut derer die Agentur sogar "Letztentscheidung" über
       die Gesetzesinterpretation hat.
       
       Streitpunkt ist der noch recht junge Paragraf 44 des Sozialgesetzbuchs II,
       den der Bund gerade erst nach einem Urteil des Verfassungsgerichts geändert
       hat, um mehr dezentrale Verantwortung zu ermöglichen. Das "Jobcenter" wird
       seither als gemeinsame Einrichtung (gE) von Agentur und Stadt betrieben.
       
       Für sich überschneidende Organisationsfragen gibt es besagte sechsköpfige
       Trägerversammlung. Sie stimmt das "örtliche Arbeitsmarkt- und
       Integrationsprogramm" ab. Ihr obliegt auch die Planung der Ressourcen, wie
       es in einem Aufsatz des Sozialrechtlers Ernst-Wilhelm Luthe heißt.
       
       Gibt es bei einer Abstimmung eine Patt-Situation, kann der Vorsitzende -
       ein Mitarbeiter der Stadt - sein doppeltes Stimmrecht nutzen. "Für das
       Arbeitsmarktprogramm ist die Trägerversammlung zuständig", bestätigt Luthe
       der taz. Der Kooperationsausschuss müsse dafür "nicht gefragt werden".
       
       22 Dec 2011
       
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   DIR Kaija Kutter
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