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       # taz.de -- Ermittlungen zur Neonazi-Terrorzelle: Zschäpe wegen Mordes ohne Anklage?
       
       > Die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Zschäpe kann womöglich nicht wegen
       > Mordes angeklagt werden. Das Innenministerium meint, es lasse sich nur
       > der Vorwurf der Brandstiftung erhärten.
       
   IMG Bild: Schweigsam seit ihrer Festnahme: Beate Zschäpe (unter der Decke) mit Polizistin.
       
       HALLE afp | Die zu der Zwickauer Neonazi-Zelle gehörende Beate Zschäpe kann
       womöglich nicht wegen Mordes, Beihilfe zum Mord oder Mitgliedschaft in
       einer terroristischen Vereinigung verurteilt werden.
       
       Wie die Online-Ausgabe der Mitteldeutschen Zeitung berichtet, geht man im
       Bundesinnenministerium davon aus, dass sich gegen Zschäpe letztlich nur der
       Vorwurf der Brandstiftung in ihrer eigenen Wohnung erhärten lasse. Die
       Zeitung berief sich auf die Spitze des Ministeriums.
       
       Zwar war Zschäpe jahrelang gemeinsam mit ihren Gesinnungsgenossen und
       mutmaßlichen Haupttätern Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos im Untergrund. Sie
       schweige jedoch und werde dies nach Einschätzung des Ministeriums auch
       weiterhin tun, berichtete das Blatt.
       
       Das würde bedeuten, dass Zschäpe die Mitwisserschaft beziehungsweise die
       Beteiligung an den zehn Morden der Gruppe "Nationalsozialistischer
       Untergrund" nicht nachgewiesen werden könne, zitierte die Zeitung aus den
       Ministeriumskreisen. Dies hätte die Folge, dass der NSU nicht als
       terroristische Vereinigung gelten würde, weil eine terroristische
       Vereinigung laut Paragraf 129a Strafgesetzbuch aus mindestens drei Menschen
       besteht.
       
       Gelinge der Nachweis der Mitwisser- bzw. Mittäterschaft von Zschäpe oder
       anderer inhaftierter Verdächtiger nicht, seien Böhnhardt und Mundlos im
       juristischen Sinne als Einzeltäter zu werten, berichtete die Mitteldeutsche
       Zeitung.
       
       Neben Zschäpe sitzen vier weitere Verdächtige in Untersuchungshaft.
       Generalbundesanwalt Harald Range hat die Anwendung der Kronzeugenregelung
       auf Zschäpe bereits abgelehnt. Dafür seien die Vorwürfe zu schwerwiegend,
       erklärte er in Interviews. Die Kronzeugenregelung ermöglicht
       Strafmilderung, wenn ein Verdächtiger aussagt.
       
       19 Dec 2011
       
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