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       # taz.de -- Buback-Prozess: Beugehaft für kranke Ex-RAF-Frau
       
       > Christa Eckes soll trotz Leukämie-Erkrankung für sechs Monate ins
       > Gefängnis, weil sie nicht im Buback-Prozess aussagen will. Sie beruft
       > sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht.
       
   IMG Bild: Ex-RAF-Mitglied Christa Eckes, aufgenommen 1976.
       
       BERLIN taz | Die krebskranke Ex-RAF-Frau Christa Eckes soll Weihnachten in
       Beugehaft verbringen. Eine Ladung zum Haftantritt hat sie bereits erhalten.
       Jetzt hat ihr Anwalt Heinz-Jürgen Schneider Rechtsmittel eingelegt.
       
       Die Beugehaft wurde von der Bundesanwaltschaft beantragt und am 1. Dezember
       vom Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart beschlossen. Eckes soll im Verfahren
       gegen Verena Becker aussagen. Becker ist wegen Beteiligung an der Ermordung
       von Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 angeklagt. Vor drei Jahren
       soll sie sich mit Christa Eckes und anderen RAF-Angehörigen abgesprochen
       haben, keine Aussagen zu machen. Über diese Absprache soll Eckes jetzt als
       Zeugin befragt werden.
       
       Doch Eckes will nicht aussagen. Die 60-Jährige beruft sich auf ein
       Zeugnisverweigerungsrecht, weil sie sich nicht selbst belasten will.
       Tatsächlich hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Buback-Verfahren bisher alle
       Anordnungen von Beugehaft gegen Ex-RAFler wieder aufgehoben. 2008 bewahrte
       der BGH Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts vor der
       Beugehaft, in diesem Sommer auch Siegfried Haag und Roland Mayer.
       
       ## Anwalt hat Beschwerde eingelegt
       
       Doch bei Eckes hofft das OLG auf einen anderen Ausgang, weil sie von 1974
       bis 1981 inhaftiert war, also keine Strafverfolgung wegen der RAF-Anschläge
       von 1977 zu befürchten habe. Anwalt Schneider hat gegen die Anordnung der
       sechsmonatigen Beugehaft aber bereits Beschwerde beim BGH eingelegt.
       
       Noch empörender findet er aber, dass Eckes ins Gefängnis soll, obwohl sie
       an Leukämie leidet und per Chemotherapie behandelt wird. Im vorgesehenen
       Haftkrankenhaus Hohenasperg sei keine ausreichende Behandlung möglich. Die
       Haftladung sei erfolgt, bevor die Haftfähigkeit von Eckes auch nur geprüft
       wurde. Deshalb hat Schneider beim OLG beantragt, die Vollstreckung der
       Beugehaft zumindest aufzuschieben.
       
       Das OLG wird in den kommenden Tagen entscheiden. Ein Sprecher sagte, es sei
       üblich, dass über die Haftfähigkeit erst nach Aufforderung zum Haftantritt
       entschieden wird. Vermutlich muss Christa Eckes Weihnachten doch nicht im
       Gefängniskrankenhaus verbringen.
       
       13 Dec 2011
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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