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       # taz.de -- US-Justiz revidiert strittiges Urteil: Abu-Jamal wird nicht hingerichtet
       
       > Die Staatsanwaltschaft in Philadelphia hat entschieden: Die Todesstrafe
       > gegen Ex-Black-Panther Mumia Abu-Jamal wird nicht vollstreckt. Er bleibt
       > jedoch lebenslang in Haft.
       
   IMG Bild: Weltweit gingen Millionen für Mumia Abu-Jamal auf die Straße - wie hier 2000 in Los Angeles.
       
       PHILADELPHIA/WASHINGTON dapd/afp | Die Staatsanwaltschaft in Philadelphia
       hat die Todesstrafe gegen den ehemaligen Black Panther Mumia Abu-Jamal
       fallen gelassen. Die Entscheidung sei von Staatsanwalt Seth Williams nach
       Absprache mit der Witwe eines getöteten Polizisten gefällt worden, gab die
       Staatsanwaltschaft am Mittwoch bekannt. Abu-Jamal wird dennoch den Rest
       seines Lebens hinter Gittern verbringen.
       
       Die Staatsanwaltschaft habe "das Richtige getan", sagte Anwalt John Payton.
       "Nach drei langen Jahrzehnten war es an der Zeit, das Streben nach der
       Todesstrafe für Abu-Jamal zu beenden."
       
       Abu-Jamal wurde 1982 verurteilt, den Polizisten Daniel Faulkner am 9.
       Dezember 1981 erschossen zu haben. Er hatte jedoch stets seine Unschuld
       beteuert.
       
       Sein Fall erregte weltweit große Aufmerksamkeit, Abu-Jamal wurde zur
       Symbolfigur im Kampf gegen die Todesstrafe in den USA. Die
       "Free-Mumia"-Bewegung machte sich für den heute 58-Jährigen stark. In den
       90er Jahren gingen weltweit Millionen Menschen für Abu-Jamals Freilassung
       auf die Straße, in Paris ist eine Straße nach ihm benannt.
       
       Seine Unterstützerinnen und Unterstützer kritisierten, Abu-Jamal sei wegen
       seiner Hautfarbe und seiner politischen Gesinnung verurteilt worden. Der
       Geschworenen-Jury hatten damals zehn Weiße und nur zwei Afroamerikaner
       angehört. Zudem seien die Ermittlungen schlampig geführt und entlastende
       Zeugenaussagen nicht gehört worden, argumentieren Kritiker.
       
       Im April hatte das Bundesberufungsgericht im US-Staat Pennsylvania eine
       Jury angewiesen, bis Oktober erneut über ein Strafmaß für Abu-Jamal
       befinden. Es sollte entscheiden, ob Abu-Jamals Todesstrafe in lebenslange
       Haft umgewandelt wird. Am umstrittenen Schuldspruch hatte das Gericht
       festgehalten.
       
       "Der Bundesstaat Pennsylvania muss in den nächsten 180 Tagen eine neue
       Verhandlung durchführen", hatte es in der Entscheidung des Gerichts
       geheißen, das Abu-Jamals Todesurteil bereits 2008 ausgesetzt hatte. Der
       Bundesstaat Pennsylvania hatte dagegen vor dem Obersten Gerichtshof in
       Washington geklagt, der den Fall Anfang 2010 an das Bundesberufungsgericht
       mit dem Auftrag einer Neuprüfung zurückwies.
       
       7 Dec 2011
       
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