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       # taz.de -- Kinderrechte in Deutschland: Das Kindeswohl wird ignoriert
       
       > Pro Asyl sieht in Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention verletzt. Bei
       > vielen ämtern spiele das Kindeswohl eine zweitrangige Rolle.
       
   IMG Bild: Der Wunsch, selten die Realität: Mitspracherecht für Kinder.
       
       BERLIN taz | Der Umgang mit Flüchtlingskindern verletzt nach Ansicht von
       Pro Asyl die UN-Kinderrechtskonvention. Die medizinische Versorgung reiche
       nicht aus, der Zugang zur Bildung sei erschwert und minderjährige
       Flüchtlinge gälten bereits ab 16 Jahren als Erwachsene, so die Vorwürfe der
       Flüchtlingshilfsorganisation.
       
       Es sei eine "bittere Bilanz", so Pro-Asyl-Vorstand Heiko Kaufmann am
       Donnerstag in Berlin. Zwar habe die Bundesregierung ihren sogenannten
       Vorbehalt bei der Kinderrechtskonvention vor einem Jahr zurückgenommen.
       Anscheinend sei dieser Schritt aber nur "reine Symbolik" gewesen. Und so
       kommt der Rechtsanwalt Hubert Heinhold zu dem Schluss, dass "die
       UN-Kinderrechtskonvention hierzulande nach wie vor ein Schattendasein
       fristet".
       
       Laut Pro Asyl erreichen jährlich etwa 2.000 minderjährige Flüchtlinge die
       Bundesrepublik. Derzeit erwarten 16.000 Kinder und Jugendliche eine
       Entscheidung im Asylverfahren. Etwa 30.000 Minderjährige haben den Status
       der Duldung.
       
       Heinhold sieht ein Hauptproblem im Denken vieler Ämter. So spiele dort das
       Kindeswohl eine zweitrangige Rolle. Zuerst würden Entscheidungen über das
       Asyl- und Aufenthaltsrecht geregelt. Deshalb müsse das Kindeswohl
       gesetzlich als vorrangiges Prinzip festgeschrieben werden, denn dann würde
       sich die Praxis in den Ämtern ändern.
       
       Die zuständigen Behörden gehen nach Ansicht von Heinhold außerdem nicht
       genug auf die Situation der Kinder ein. So seien minderjährige Flüchtlinge
       bei ihren Anhörungen oft auf sich allein gestellt und mit dem Verfahren
       überfordert. Außerdem ließen sich klassische Asylgründe wie politische
       Verfolgung bei Kindern schwer finden. Allein die Tatsache, dass ein Kind in
       einem Staat elternlos ist, müsse für ein Abschiebeverbot reichen.
       
       17 Nov 2011
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Benedikt Angermeier
       
       ## TAGS
       
   DIR UN
       
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