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       # taz.de -- Trotz möglicher Kronzeugen-Regelung: Mindestens zehn Jahre für Rechtsterror
       
       > Auch als Kronzeugin kann die Überlebende des Neonazi-Terrortrios, Beate
       > Z., nicht mit einer milden Strafe rechnen. Um Kronzeugin zu werden,
       > genügt eine unvollständige Aussage.
       
   IMG Bild: Beate Z. (unter der Decke) wird dem Haftrichter vorgeführt: Eine Anklage wegen Mordes ist wahrscheinlich.
       
       Beate Z., die überlebende Dritte des Zwickauer Trios, will nur aussagen,
       wenn ihr zuvor als Kronzeugin Strafmilderung zugesagt wird. Das berichtet
       die Bild am Sonntag unter Berufung auf Ermittlerkreise.
       
       Grundsätzlich werden Aufklärungshilfen strafmildernd berücksichtigt.
       Innerhalb des vorgesehenen Strafrahmens für ein Delikt kann das Gericht
       dann an der unteren Grenze bleiben. Eine ausdrückliche Kronzeugenregelung
       ist jedoch erforderlich, wenn der gesetzliche Strafrahmen unterschritten
       werden soll.
       
       Relevant (und umstritten) ist dies vor allem beim Vorwurf des Mordes. Hier
       sieht das Strafgesetzbuch nur lebenslange Freiheitsstrafe vor. In einer
       früheren Version der Kronzeugenregelung konnte die Strafe für Mord für
       einen Kronzeugen auf bis zu 3 Jahre reduziert werden. Doch die seit 2009
       geltende Kronzeugenregelung lässt bei Mord nur eine Absenkung der Strafe
       auf 10 Jahre zu. Sonst sind bei lebenslanger Haft laut Gesetz mindestens 15
       Jahre zu vollstrecken.
       
       Dass Beate Z. wegen Mordes angeklagt wird, ist wahrscheinlich. Auch wenn
       sie nicht selbst geschossen hat, dürfte sie Mittäterin gewesen sein. Und
       sofern sie an den Plänen beteiligt war, genügen für die Mittäterschaft
       schon kleinere Beiträge zur Vorbereitung oder Vertuschung.
       
       ## Polizei kann vorher nichts versprechen
       
       Als Kronzeugin könnte Z. gelten, wenn ihre Aussagen dazu beitragen, dass
       gewichtige andere Straftaten "aufgedeckt" werden. Eine Verurteilung der
       anderen Täter ist nicht zwingend erforderlich - und wäre bei Uwe Böhnhardt
       und Uwe Mundlos auch nicht mehr möglich. Mit dem am Sonntag festgenommenen
       Holger G. gibt es nun aber auch einen noch lebenden mutmaßlichen Mittäter,
       den Z. belasten könnte. Außerdem interessiert sich die Polizei für Namen
       und Tatbeiträge weiterer Helfer.
       
       Über die Höhe einer eventuellen Strafe entscheidet auch bei Kronzeugen erst
       das Strafgericht. Die Polizei kann Z. also schon aus rechtlichen Gründen
       vor Beginn ihrer Aussagen keine exakten Versprechen machen. Auch der Gehalt
       der Aussagen muss erst geprüft werden.
       
       Um Kronzeugenrabatt zu bekommen, muss die belastende Aussage frühzeitig -
       vor Eröffnung der Hauptverhandlung - erfolgen. Beate Z. muss als Kronzeugin
       aber keine umfassende Lebensbeichte ablegen. Auch eine unvollständige
       Aussage genügt, wenn sie "wesentliche" Aufklärungshilfe bringt.
       
       Für Drogendelikte gab es seit 1982 eine separate und vielgenutzte
       Kronzeugenregelung. Für Terroristen wurde sie 1989 eingeführt und 1994 auf
       die organisierte Kriminalität ausgeweitet. Die Regelung wurde nur einige
       Male zugunsten von RAF-Aussteigern angewandt. 1999 lief sie aus; zehn Jahre
       darauf wurde eine allgemeine Kronzeugenregelung für alle gewichtigeren
       Delikte eingeführt.
       
       14 Nov 2011
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
       ## TAGS
       
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