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       # taz.de -- Automatische Gesichtserkennung: Rechtliche Schritte gegen Facebook
       
       > Der Hamburger Datenschützer verliert im Streit um die automatische
       > Gesichtserkennung die Geduld. Nun sollen rechtliche Schritte gegen
       > Facebook folgen.
       
   IMG Bild: Die Hamburger Datenschützer behalten Facebook im Blick.
       
       Berlin dpa | Im Streit um die automatische Gesichtererkennung auf
       Facebook-Fotos haben Datenschützer den Druck auf das US-Unternehmen erhöht.
       Das Soziale Online-Netzwerk sei nicht der Aufforderung nachgekommen, die
       Funktion mit deutschen und europäischen Regelungen in Einklang zu bringen,
       erklärte der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz Johannes Caspar am
       Donnerstag. Nun bereite man rechtliche Schritte vor.
       
       Facebook entgegnete in einer Stellungnahme, die Ankündigung rechtlicher
       Schritte durch Caspar halte man "für absolut unnötig". Die
       Markierungsvorschläge von Facebook seien mit den europäischen
       Datenschutzgesetzen konform, sagte eine Firmen-Sprecherin.
       
       Facebook-Anwender können Fotos auf die Plattform hochladen und die Bilder
       mit Namen der abgebildeten Personen aus dem Kreis der eigenen Kontakte
       verknüpfen. Einmal markierte Facebook-"Freunde" können danach automatisch
       in den Bildern des Anwenders gefunden werden - möglich macht dies eine
       Software zur automatischen Gesichtserkennung.
       
       Wer das verhindern will, muss die Funktion extra abstellen. Die
       Einstellungen lassen sich in den "Privatsphäre-Einstellungen" überprüfen
       (unter dem Punkt "Funktionsweise von Markierungen").
       
       ## Nutzer nicht ausreichend informiert
       
       Die Hamburger Datenschützer kritisierten, Facebook habe die
       Gesichtserkennungsfunktion in Europa eingeführt, ohne die Nutzer zu
       informieren und ohne eine "unmissverständliche Einwilligung" einzuholen.
       
       Diese sei für die Erhebung und Verarbeitung biometrischer Gesichtsprofile
       jedoch erforderlich. Caspar hatte dem Unternehmen im Oktober eine Frist
       gesetzt, um auf seine Forderungen einzugehen.
       
       "Um künftig sicherzustellen, dass die neue Technologie der
       Gesichtserkennung in einer Weise eingesetzt wird, die das informationelle
       Selbstbestimmungsrecht der Nutzer achtet, werden wir die uns zur Verfügung
       stehenden rechtlichen Instrumente einsetzen", erklärte Caspar. Mögliche
       Konsequenzen seien ein Bußgeld sowie eine Ordnungsverfügung, mit der man
       Facebook das beanstandete Verhalten untersage.
       
       Eine Firmen-Sprecherin sagte, Facebook haben seine Nutzer "umfassend über
       die Markierungsvorschläge informiert und benachrichtigt". "Unsere Nutzer
       können dieses Feature jederzeit leicht und unkompliziert in ihren
       Kontoeinstellungen abschalten, wenn sie davon keinen Gebrauch mehr machen
       möchten."
       
       Im Dialog mit den Datenschützern habe das Unternehmen "sorgsam verschiedene
       Möglichkeiten abgewogen und vorgeschlagen, um unsere Nutzer noch deutlicher
       auf die Datenschutz-Einstellungen aufmerksam zu machen. Wir sind enttäuscht
       darüber, dass Herr Caspar unsere Vorschläge nicht angenommen hat", heißt es
       in der Stellungnahme.
       
       10 Nov 2011
       
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