URI: 
       # taz.de -- Synode der evangelischen Kirche: Streikrecht ist kein Grundrecht
       
       > In kirchlichen Einrichtungen darf weiterhin nicht gestreikt werden. Das
       > hat die EKD bei ihrer Synode beschlossen. Verdi-Chef Frank Bsirske nennt
       > den Beschluss "skandalös".
       
   IMG Bild: Streikrecht ist Grundrecht? Nicht bei der evangelischen Kirche.
       
       FREIBURG taz | Die evangelische Kirche (EKD) hat das Streikverbot in
       kirchlichen Einrichtungen per Kirchengesetz bekräftigt. Der
       Verdi-Vorsitzende Frank Bsirske nannte den Beschluss "skandalös".
       
       Bei ihrer Synode in Magdeburg beschloss die EKD am Mittwoch ein
       Kirchengesetz, das die Arbeitsverhältnisse der MitarbeiterInnen in der
       Diakonie regelt. Löhne und Arbeitsbedingungen werden demnach nicht per
       Tarifvertrag, sondern in "arbeitsrechtlichen Kommissionen" ausgehandelt, in
       denen Arbeitgeber und Beschäftigte in gleicher Zahl sitzen.
       
       Kommt es dort zu keiner Einigung, folgt eine verbindliche Schlichtung mit
       einem neutralen Vorsitzenden. "Dieses Verfahren schließt Streik und
       Aussperrung aus", heißt es im Kirchengesetz.
       
       Das jetzt beschlossene Kirchengesetz soll ein Leitbild für die gesamte
       Diakonie sein. Rund 450.000 Menschen sind in den sozialen Einrichtungen der
       evangelischen Kirche beschäftigt. Das jetzt beschlossene innerkirchliche
       Gesetz gilt direkt aber nur für das Diakonische Werk auf Bundesebene, wo
       etwa die Hälfte der Diakonie-Beschäftigten arbeitet.
       
       Auf Ebene der Landeskirchen sind abweichende Regelungen möglich. So können
       in der nordelbischen Landeskirche und in Berlin-Brandenburg die
       diakonischen Werke weiter Tarifverträge mit Verdi aushandeln. Ein
       Streikverbot gilt aber auch dort.
       
       In einer begleitenden Resolution hat die Magdeburger Synode beschlossen,
       dass kirchliche Unternehmen mit Sanktionen (bis zum Ausschluss aus der
       Diakonie) rechnen müssen, wenn sie Bereiche wie den Putzdienst ausgliedern,
       um Löhne drücken zu können. Wie häufig solche Entwicklungen sind, soll nun
       durch ein unabhängiges Institut untersucht werden. Die diakonischen
       Einrichtungen werden verpflichtet, Informationen zu liefern. Die
       Mitarbeitervertretungen der Einrichtungen sollen zudem rechtlich und
       finanziell aufgewertet werden. Sie ersetzen Betriebsräte, die es in der
       Diakonie auch nicht gibt.
       
       Bis 2013 soll die Kirchenleitung Vorschläge zur Weiterentwicklung des
       kirchlichen Arbeitsrechts vorlegen, so die Synode. Schon im Frühjahr 2012
       wird das Bundesarbeitsgericht über das Streikverbot in kirchlichen
       Einrichtungen entscheiden.
       
       9 Nov 2011
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
       ## TAGS
       
   DIR Verdi
   DIR kirchliche einrichtungen
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Arbeitsrecht in kirchlichen Einrichtungen: „Wir reden, bis es eine Lösung gibt“
       
       Streiks passen nicht zur „christlichen Dienstgemeinschaft“ sagen
       Kirchenvertreter – schlechte Bezahlung offenbar schon. Seit Jahren streiten
       deshalb Kirche und Ver.di.
       
   DIR Urteil zu Arbeitskampf in Kirchen: Ein bisschen streiken ist erlaubt
       
       Ein schaler Sieg für die Gewerkschaft Ver.di: Mitarbeiter von Kirchen
       dürfen auch in Zukunft nur ausnahmsweise streiken, urteilt das
       Bundesarbeitsgericht.
       
   DIR EKD-Synode: Evangelische Kirche will missionieren
       
       Seit Jahren sinkt die Zahl der Christen in Deutschland. Die Synode der
       Evangelischen Kirche in Deutschland berät darüber, wie mehr Menschen für
       den Glauben zu gewinnen sind.
       
   DIR Demonstration vor Kirchensynode: Beschäftigte wollen streiken dürfen
       
       1.500 Kirchenbeschäftigte haben vor der EKD-Synode in Magdeburg für ein
       Streikrecht demonstriert. Die Präses der Synode, Göring-Eckardt, versprach
       den Protest zu berücksichtigen.