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       # taz.de -- Neues Stasi-Unterlagen-Gesetz: Überprüfungen gehen weiter
       
       > Der Bundesrat hat die Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gebilligt.
       > Bis 2019 dürfen nicht nur Spitzen im öffentlichen Dienst auf eine
       > Stasitätigkeit geprüft werden.
       
   IMG Bild: War der Mitarbeiter früher Spitzel? Wenn's stimmt, steht's hier.
       
       BERLIN dpa | Beschäftigte des öffentlichen Dienstes müssen noch bis 2019
       mit Stasi-Überprüfungen rechnen. Zudem dürfen ehemalige Stasi-Mitarbeiter
       nicht mehr in der Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen arbeiten. Etwa 45
       betroffene Mitarbeiter sollen nun in andere Behörden versetzt werden.
       
       Der Bundesrat stimmte entsprechenden Gesetzesänderungen zu, die der
       Bundestag bereits mit den Stimmen von Union und FDP verabschiedet hatte.
       Ohne die Novelle wären die Stasi-Checks Ende dieses Jahres ausgelaufen.
       
       Vor allem die Versetzungs-Regelung war umstritten. Der Bundesbeauftragte
       für die Stasi-Unterlagen, Roland Jahn, hatte die früheren Stasi-Leute in
       seiner Behörde als Schlag ins Gesicht der Opfer kritisiert. Dagegen führten
       Kritiker an, die geplanten Zwangsversetzungen seien verfassungsrechtlich
       bedenklich. Erstmals hatte es im Bundestag keine breite Mehrheit für die
       Novellierung des Stasi-Unterlagengesetzes gegeben.
       
       Der Chef der sächsischen Staatskanzlei, Johannes Beermann (CDU),
       verteidigte im Bundesrat die Neuregelung. Künftig sei es möglich,
       Beschäftigte ab dem gehobenen Dienst und ehrenamtliche Bürgermeister ohne
       konkreten Verdacht zu überprüfen. Darüber hinaus könnten alle Beschäftigte
       weiter überprüft werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine
       hauptamtliche oder inoffizielle Stasi-Tätigkeit vorlägen.
       
       Nach der zum Jahresende auslaufenden Regelung konnten nur wenige
       Spitzenpositionen im öffentlichen Dienst überprüft werden. Künftig ist ein
       Stasi-Check ohne Anlass schon ab der Besoldungsgruppe A9 möglich. Mit der
       Novelle soll zudem der Zugang zu den Akten für Wissenschaftler und
       Journalisten leichter werden.
       
       4 Nov 2011
       
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