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       # taz.de -- Betreuung von Angehörigen: Auszeit für pflegende Kinder
       
       > Der Paritätische Wohlfahrtsverband schlägt ein "Familienpflegegeld" vor –
       > ähnlich wie das Elterngeld, samt Rechtsanspruch. Es würde rund 2,4
       > Milliarden Euro kosten.
       
   IMG Bild: Die Idee des Wohlfahrtsverbandes: Mt Hilfe der Lohnersatzleistung bis zu drei Jahre aus dem Beruf aussteigen.
       
       BERLIN taz | Sollte die Pflege eines gebrechlichen Elternteils der
       Gesellschaft genauso viel wert sein wie die Betreuung eines Babys? Ja, sagt
       der Paritätische Wohlfahrtsverband und präsentierte am Freitag ein Konzept
       für ein "Familienpflegegeld". Pflegende Angehörige im erwerbsfähigen Alter,
       die Mutter oder Vater zu Hause betreuen, sollen mit Hilfe dieser
       Lohnersatzleistung bis zu drei Jahre aus dem Beruf aussteigen können. Das
       Konzept sieht einen Rechtsanspruch auf diese Auszeit vor.
       
       Während der Pflegezeit sollen die Angehörigen - wie beim Elterngeld - 65
       bis 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro im
       Monat bekommen, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Wohlfahrtsverbandes,
       Ulrich Schneider. Das Familienpflegegeld würde zu Mehrkosten von 2,4
       Milliarden Euro pro Jahr führen. Rund 1 Million Angehörige wären nach
       Rechnung des Verbandes berechtigt, die neue Leistung in Anspruch zu nehmen.
       
       Mit dem Vorschlag reagiert der Wohlfahrtsverband auf den [1][Gesetzentwurf
       von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU)], nach dem Angehörige
       ihre "Familienpflegezeit" selbst finanzieren müssen. Laut diesem
       Gesetzentwurf, der im kommenden Jahr in Kraft treten soll, können pflegende
       Angehörige ihre Arbeitszeit bis zu einer Dauer von zwei Jahren um 50
       Prozent reduzieren und bekommen währenddessen 75 Prozent ihres letzten
       Gehalts. Nach Ablauf der zwei Jahre müssen sie allerdings wieder Vollzeit
       arbeiten - und kriegen dabei nur 75 Prozent vom letzten Arbeitsentgelt, bis
       das Zeitkonto ausgeglichen ist.
       
       Auch die SPD-Fraktion schlägt eine Lohnersatzleistung für pflegende
       Angehörige vor, allerdings ist diese nicht so exakt beziffert und nicht so
       großzügig ausgestaltet wie in der Forderung des Paritätischen.
       
       30 Sep 2011
       
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