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       # taz.de -- Runder Tisch Missbrauch: Maximal 10.000 Euro Entschädigung
       
       > Es gibt noch viele offene Fragen, aber immerhin eine Zahl: Mit bis zu
       > 10.000 Euro sollen Missbrauchsopfer entschädigt werden. Die Kosten müssen
       > die beschuldigten Institutionen zahlen.
       
   IMG Bild: Das Konzept zu den Entschädigungszahlungen muss noch vom Runden Tisch beschlossen werden.
       
       BERLIN epd | Rund zwei Monate vor der abschließenden Sitzung des Runden
       Tisches Missbrauch zeichnen sich Details der geplanten Entschädigung für
       die Opfer ab. Eine Arbeitsgruppe im Bundesjustizministerium einigte sich
       vorläufig darauf, Missbrauchsopfern Hilfen in einer Höhe von maximal 10.000
       Euro zur Verfügung zu stellen. Das Konzept muss noch vom Runden Tisch
       beschlossen werden. Dessen Abschlusssitzung soll am 30. November
       stattfinden.
       
       Die Arbeitsgruppe war sich einig, dass Institutionen, in denen Kinder und
       Jugendliche sexuell missbraucht wurden, selbst für die Hilfen aufkommen
       sollen, vor allem, wenn es um Schmerzensgeld geht. Die Verantwortung der
       Täter dürfe nicht verwischt werden, heißt es im Entwurf für die
       Empfehlungen an den Runden Tisch. Für Opfer familiären Missbrauchs sollen
       Bund und Länder die Kosten für Hilfen übernehmen.
       
       Eine unabhängige Clearing-Stelle soll über jeden Einzelfall entscheiden.
       Dabei geht es nur um Missbrauchsfälle, die in der Vergangenheit
       stattgefunden haben. Nach welchen Regelungen bei künftigen Fällen verfahren
       wird, ist offenbar noch nicht endgültig beschlossen. Kann das Opfer vor
       Gericht Ansprüche durchsetzen, so soll das Vorrang haben.
       
       Nach den Vorschlägen der Arbeitsgruppe sollen für verschiedene Leistungen
       die Kosten übernommen werden, wenn sie nicht von den Krankenkassen
       finanziert werden können: für psychotherapeutische Hilfen, für Fahrten zu
       Behörden oder Ärzten, für Tätigkeiten in Selbsthilfegruppen sowie für Heil-
       und Hilfsmittel. Ferner soll es Lotsen geben, die den Betroffenen bei der
       Suche nach zuständigen Behörden, Ärzten oder Therapeuten helfen. Auch
       Weiterbildungen sollen finanziert werden, wenn der Betroffene durch den
       Missbrauch berufliche Nachteile hatte.
       
       Mit ihren Empfehlungen folgt die Arbeitsgruppe weitgehend den Vorschlägen
       der von der Bundesregierung eingesetzten unabhängigen
       [1][Missbrauchsbeauftragten Christine Bergmann (SPD)]. Anfang Oktober soll
       im Bundesjustizministerium erneut über das Konzept beraten werden.
       
       15 Sep 2011
       
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