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       # taz.de -- Funkzellenauswertung Dresden: Riesiger Datenpool
       
       > Das Gesetz ist im Falle der Datenspeicherung in Dresden auf der Seite der
       > Handynutzer: Eine Funkzellenabfrage vom Dresdner Ausmaß ist
       > unverhältnismäßig.
       
   IMG Bild: Laut Gesetz nicht erlaubt: Eine Funkzellenauswertung von Dresdner Ausmaß.
       
       FREIBURG taz | Nach dem Bericht der sächsischen Minister zeichnet sich ab,
       dass die Funkzellenabfrage von vornherein unverhältnismäßig war und nicht
       hätte genehmigt werden dürfen. So genügt es nicht, den Zeitraum der
       Erfassung "minutengenau" zu bestimmen, wenn das Zeitfenster insgesamt
       mehrere Stunden beträgt. Auch die "räumliche Einschränkung" war großzügig,
       wenn mehr als 60.000 Personen telefoniert haben.
       
       Überhaupt nicht berücksichtigt wurde, dass die Funkzellenabfrage eine
       grundrechtlich geschützte Demonstration und mehrere Gegendemonstrationen
       betraf. Wenn hier alle Telefonate und SMS gespeichert werden, dann können
       umfassende Kommunikationsbilder erstellt werden. Hinzu kommt, dass an
       diesem Tag viele Journalisten erwartet wurden, deren Kommunikation gleich
       miterfasst wurde.
       
       Bei der Frage, ob ein so großer Datenpool überhaupt entstehen soll, ist
       zudem zu beachten, dass die Daten später relativ frei verwendet werden
       können, nach Paragraf 477 der Strafprozessordnung ohne weitere richterliche
       Prüfung. So können die Daten an den Verfassungsschutz gegeben werden. Auch
       kann die Polizei die Daten zur Abwehr erheblicher Gefahren (etwa bei der
       nächsten Demo) auswerten. Oder sie kann die Daten für andere Ermittlungen
       verwenden. Soweit bei kleinen Delikten ein Einsatz als Beweismittel vor
       Gericht ausgeschlossen ist, kann die Polizei diese Daten aber als
       Ermittlungsansatz nutzen und bei Betroffenen etwa eine Hausdurchsuchung
       durchführen.
       
       Gegen die Verhältnismäßigkeit spricht auch, dass die Polizei offenbar kein
       klares Konzept hatte, was sie mit den Daten im ursprünglichen
       Ermittlungsverfahren (Landfriedensbruch) machen wollte. Nach wenig
       einleuchtenden Kriterien ("Häufung von Telefonaten") wurden rund 400
       Personen als überprüfungswürdig festgestellt. Wie man aus diesem Kreis von
       vermutlich überwiegend harmlosen Personen die Täter herausfiltern will,
       haben die Minister nicht mitgeteilt. Kein Wunder, dass bei den Ermittlungen
       wegen Landfriedensbruch keine Erfolge präsentiert wurden.
       
       Möglicherweise wurde hier also nur ein Vorwand genutzt, um einen
       gigantischen Datenpool über die Kommunikation innerhalb der linken und
       rechten Szene anzulegen.
       
       24 Jun 2011
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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