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       # taz.de -- Nach "Stuttgart 21"-Polizeieinsatz: Demoopfer fühlen sich eingeschüchtert
       
       > Mehrere Opfer des Polizeieinsatzes am 30. September haben Klage gegen die
       > Polizei eingereicht - obwohl sie sich erneut durch Beamte bedrängt und
       > eingeschüchtert fühlen.
       
   IMG Bild: Einer von vier verletzten "Stuttgart 21"-Gegnern, die gegen den Polizeieinsatz bei der Demonstration am 30. September klagen: Alexander Schlager.
       
       STUTTGART taz | Die vier schwer verletzten Opfer des massiven
       Polizeieinsatzes im Stuttgarter Schlossgarten Ende September haben am
       Donnerstag Klage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht. Am Tag zuvor
       hatte einer von ihnen Besuch von Polizisten, die ihn möglicherweise
       einschüchtern sollten.
       
       Die vier Männer, die am 30. September gegen das Bahnprojekt "Stuttgart 21"
       demonstriert hatten, wollen mit ihrer Klage die Rechtswidrigkeit des
       Polizeieinsatzes feststellen lassen. Alle vier waren bei der Eskalation von
       Wasserwerfern stark am Auge verletzt worden. Mindestens ein Opfer wird
       voraussichtlich schwere bleibende Schäden behalten. In ihrem Namen gab
       Alexander Schlager, eines der Opfer, am Donnerstag die gemeinsame Klage
       beim Stuttgarter Verwaltungsgericht ab.
       
       Schlager sieht jedoch nicht nur den Polizeieinsatz als rechtswidrig an,
       sondern sich nun auch persönlich unter Druck gesetzt. Noch vor Einreichen
       seiner Klage seien am Mittwoch drei Polizisten an seiner Wohnungstür
       erschienen und hätten ihm angedroht, ihn notfalls mit Gewalt als Zeuge der
       Staatsanwaltschaft zuzuführen, sagte er am Donnerstag der taz.
       
       Das dazu nötige Vorladungsschreiben sei ihm jedoch nie zugegangen. Schlager
       hatte am 11. Oktober in der taz über die Polizeigewalt gegen ihn berichtet.
       Daraufhin hatte die Polizei über die taz versucht, mit Schlager in Kontakt
       zu treten. Weil Schlager sich erst nach anwaltlicher Beratung gegenüber der
       Polizei äußern wollte, sind nun anscheinend die Polizisten bei ihm
       erschienen.
       
       Das allerdings mit Nachdruck: Das Auftreten der Polizisten beschreibt der
       31-Jährige als "überfallartig und einschüchternd". Nur widerwillig sei ihm
       gestattet worden, seinen Anwalt anzurufen. Auch während des Telefonats mit
       der Anwaltskanzlei hätten die Polizisten Druck gemacht und gesagt, dass sie
       nun körperlichen Zwang anwenden würden, wenn er nicht bald fertig sei.
       
       Schlager folgte dann den Aufforderungen der Polizei. Nachdem er zu
       Protokoll gab, nicht ohne anwaltliche Beratung auszusagen, habe ihm der
       Staatsanwalt gedroht, die nächste Befragung werde "unangenehmer" ausfallen.
       "Ich fühlte mich bedroht und sehe das als Einschüchterungsversuch an",
       sagte Schlager der taz.
       
       Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft fühlt sich dagegen im Recht. Die
       Vorladung sei fristgemäß rausgegangen. Der Zeuge habe dementsprechend die
       Pflicht auszusagen und könne im Verweigerungfsall auch vorgeführt werden.
       
       Im baden-württembergischen Landtag hat sich derweil der parlamentarische
       Untersuchungsausschuss zur Klärung des Polizeieinsatzes konstituiert.
       Außerdem lehnte der Landtag mit den Stimmen der schwarz-gelben Mehrheit
       erwartungsgemäß den Antrag der SPD für eine Volksabstimmung über "Stuttgart
       21" ab.
       
       28 Oct 2010
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Nadine Michel
       
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