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       # taz.de -- Streit um "Stuttgart 21": Volksvertreter gegen Volksabstimmung
       
       > Über das Bahnprojekt "Stuttgart 21" wird es in Baden-Württemberg vor der
       > Landtagswahl im März 2011 wohl keinen Volksentscheid geben. Das beschloss
       > der Landtag am Donnerstag.
       
   IMG Bild: Volksabstimmung über "Stuttgart 21"? Ja, fordert der SPD-Landesvorsitzende Nils Schmid am Donnerstag im baden-württembergischen Landtag.
       
       STUTTGART dapd | In Baden-Württemberg wird es voraussichtlich keine
       Volksabstimmung über das umstrittene Bahnprojekt "Stuttgart 21" vor der
       Landtagswahl im März 2011 geben. Der Landtag in Stuttgart lehnte einen
       entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion am Donnerstag mit der Mehrheit der
       Regierungsfraktionen ab. Nach Einschätzung der Sozialdemokraten gibt es
       nach Ablehnung ihres Antrags keine Möglichkeit, vor den Landtagswahlen im
       März 2011 ein Verfahren zur Volksabstimmung zu erzwingen. Für ein
       Volksbegehren seien die Hürden zu hoch.
       
       Die SPD wollte eine Volksabstimmung erreichen, um "die dringend notwendige
       breite Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger zur Umgestaltung des
       Bahnknotens Stuttgart und zur Neubaustrecke Wendlingen/Ulm"
       zurückzugewinnen. Dazu wollten die Sozialdemokraten ein Ausstiegsgesetz
       nach Artikel 60 der Landesverfassung zum Stopp des Bahnprojektes in den
       Landtag einbringen, um dieses dort künstlich scheitern zu lassen. Durch den
       Dissens zwischen Landesregierung und Landtag wäre dann ein Volksentscheid
       ermöglicht worden.
       
       Die Abgeordneten der Grünen enthielten sich bei der Abstimmung am
       Donnerstag der Stimme, nachdem ihr Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt
       worden war. Sie hatten gefordert, mit einem Gesetz "die Voraussetzungen für
       eine landesweite Volksabstimmung" gemäß Artikel 60 der Landesverfassung zu
       schaffen. Fraktionschef Winfried Kretschmann betonte, "Stuttgart 21" sei
       "ein klassischer Fall" für einen Volksentscheid. Es entspreche dem
       Demokratieprinzip, dass eine neue Regierung Beschlüsse ändern könne, dann
       könne es ein Parlament mit einer Volksabstimmung erst recht.
       
       Unterdessen hat ein Untersuchungsausschuss des Landtags zum massiven
       Polizeieinsatz gegen eine Demonstration von "Stuttgart 21"-Gegnern hat
       seine Arbeit aufgenommen. Das zehn Abgeordnete zählende Gremium kam am
       Donnerstag zur konstituierenden Sitzung zusammen, wie die
       Parlamentspressestelle mitteilte. Es soll klären, ob es eine Vorgabe der
       Landesregierung für das harte Vorgehen der Beamten am 30. September mit
       Wasserwerfern, Schlagstöcken und Pfefferspray gab. Der Ausschussvorsitzende
       Winfried Scheuermann (CDU) sagte, er rechne damit, dass die Landesregierung
       bis zum 9. November ihren Bericht zum Untersuchungsauftrag vorlegen werde.
       
       Inzwischen haben vier Demonstranten, die bei Protesten am 30. September
       durch Wasserwerfer schwere Augenverletzungen erlitten hatten, Klage beim
       Verwaltungsgericht eingereicht. Die Männer wollen die Rechtswidrigkeit des
       Polizeieinsatzes feststellen lassen, teilten die "Stuttgart 21"-Gegner am
       Donnerstag mit. Die vier Kläger seien so erheblich verletzt worden, dass zu
       befürchten sei, dass sie auf dem jeweils betroffenen Auge nie wieder
       richtig sehen können. Einem der Männer drohe sogar der dauerhafte Verlust
       der Sehfähigkeit auf beiden Augen, so ein Anwalt der Demonstranten.
       
       28 Oct 2010
       
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