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       # taz.de -- Gammelfleisch: Betrüger muss drei Jahre abhängen
       
       > Drei Jahre Gefängnis – ein Kühlhausbetreiber hatte 300 Tonnen
       > Ekel-Fleisch umettikettiert und verkauft. Das Gericht urteilte:
       > gewerbsmäßiger Betrug. Revision angekündigt.
       
   IMG Bild: Gerhard K. auf der Anklagebank im Landgericht Memmingen.
       
       MEMMINGEN taz | Ein 46-jähriger Kühlhausbetreiber aus dem schwäbischen
       Illertissen muss für drei Jahre ins Gefängnis, weil er über dreihundert
       Tonnen ungenießbares Fleisch in Deutschland und im Ausland als
       lebensmitteltauglich verkauft hat. Daher befand ihn die 1. Strafkammer am
       Landgericht Memmingen am Freitag in 15 Fällen des gewerbsmäßigen Betrugs in
       besonders schwerem Fall für schuldig. Die Abnehmer der Ware in Deutschland,
       Tschechien, Russland und den Philippinen seien getäuscht worden, heißt es
       in der Urteilsbegründung.
       
       Dabei sah es lange Zeit im Verfahren so aus, als würde der Schuldnachweis
       nicht gelingen. Als im Dezember die Beweise der Zollfahndung Stück für
       Stück zerpflückt wurden und mehr und mehr klar wurde, dass die Warenströme
       nicht gelaufen sind, wie die Fahnder darlegten, da konnte sich der
       Angeklagte berechtigte Hoffnungen auf einen Freispruch machen. Davon
       unberührt blieb die Tatsache, dass er im Freistaat Bayern als Auslöser
       eines der größten Fleischskandale gilt und das Landesparlament bereits
       einen entsprechenden Untersuchungsausschuss eingesetzt hatte.
       
       Doch die Vorsitzende Richterin Brigitte Grenzstein hatte nach wie vor
       Zweifel an der Unschuld des Angeklagten. Sie ließ intensive
       Nachermittlungen noch während des laufenden Verfahrens durchführen. Das
       veranlasste den Sitzungsstaatsanwalt Andreas Rossa, der drei Jahre und zehn
       Monate Haft gefordert hatte, im Prozess zu der Bemerkung, er habe so etwas
       - zumindest in diesem Gerichtsbezirk - noch nicht erlebt.
       
       Das Gericht beauftragte zwei Informatiker des LGL, des Bayerischen
       Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, mit umfassenden
       Nachprüfungen und forderte dazu ein Gutachten an. Und in diesem wiesen die
       Experten nach Überzeugung der Strafkammer zweifelsfrei die Warenflüsse
       nach.
       
       Durch eine Umetikettierung seien aus hunderten von Tonnen
       lebensmitteluntauglicher Ware - Schlachtabfälle und anderes sogenanntes
       K-3-Material - Lebensmittel geworden. Aus Dänemark hatte die Firma des
       Angeklagten das minderwertige Fleisch bezogen. Gerhard K. habe aus purer
       Gewinnsucht gehandelt, erklärte die Richterin. Damit habe er nicht nur
       seine Kunden betrogen, sondern auch der ganzen Branche Schaden zugefügt.
       Die Kunden hätten sich, ebenso wie die Veterinäre, auf die schriftlichen
       Unterlagen verlassen.
       
       Die vom harten Urteil überraschten Verteidiger kündigten umgehend an, beim
       Bundesgerichtshof in Revision zu gehen. Nach ihrer Auffassung habe ihr
       Mandant die ihm unterstellten Betrügereien nicht begangen. Trotzdem wurde
       Gerhard K. noch im Gerichtssaal verhaftet. Einige Bekannte des Verurteilten
       hatten noch während der Urteilsverkündung ihrem Unmut Luft gemacht.
       
       AZ: 114-Js29823/05
       
       13 Mar 2010
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Klaus Wittmann
       
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