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       # taz.de -- Streit um Umckaloabo: Halber Sieg für Patentgegner
       
       > Das umstrittene Patent für die Herstellung von Umckaloabo wird
       > widerrufen. Das bleibt aber zunächst in Kraft. Der Biopiraterie-Vorwurf
       > war dabei nicht entscheidend.
       
   IMG Bild: Die Geranie: Mutter der südafrikanischen Kapland-Pelargonie, deren Wirkstoff in Umckaloabo enthalten ist.
       
       Das Patent des deutschen Pharmaunternehmens Schwabe auf die
       Herstellungsmethode für das Naturmedikament Umckaloabo ist am Dienstag nach
       zweitägigen Verhandlungen vollständig widerrufen worden. Das Europäische
       Patentamt in München begründete seine Entscheidung damit, dass das
       Herstellungsverfahren keine Erfindung von Schwabe sei und somit aus
       technischen Gründen nicht den Anforderungen des Patentrechts gerecht wird.
       Das Unternehmen kündigte an, Beschwerde gegen die Entscheidung
       einzureichen. Bis darüber entschieden ist, bleibt das Patent in Kraft.
       
       Mariam Mayet vom Afrikanischen Zentrum für Biosicherheit (ACB) äußerte sich
       "sehr zufrieden" über das Urteil: "Es ist das erste Mal, dass afrikanische
       Gruppen ein Patent erfolgreich angefochten haben." Die Organisation aus
       Südafrika und die "Erklärung von Bern" hatten den Einspruch vor dem
       Patentamt erhoben (taz vom 25. Januar). Zudem hatten drei europäische
       Firmen gegen das Patent der Firma Schwabe geklagt.
       
       Mit dieser Entscheidung ist das erste, im Mai 2008 begonnene
       Einspruchsverfahren beendet. Entscheidend für den Widerruf durch das
       Patentamt war das Argument, dass die Methode von Schwabe keine
       erfinderische Tätigkeit sei. Der Vorwurf, Schwabe habe sich traditionelles
       Wissen angeeignet und damit gegen die UN-Konvention zum Schutz der
       biologischen Vielfalt verstoßen, wurde zwar ausführlich diskutiert, sei
       aber nicht ausschlaggebend gewesen, erklärte Rainer Osterwalder, Sprecher
       des Europäischen Patentamtes. Es sei keine ausreichende Dokumentation über
       die traditionellen Anwendungen von den Einsprechenden vorgelegt worden. Die
       für die Herstellung von Umckaloabo benötigte Pelargonium-Pflanze stammt aus
       Südafrika. Aus der Wurzel der Heilpflanze wird ein Extrakt gewonnen, der
       zur Heilung von Atemwegserkrankungen angewendet wird.
       
       Michael Frein vom Evangelischen Entwicklungsdienst (EED), der die Klage
       ebenfalls unterstützt hatte, spricht dennoch von einem "Sieg", wenn auch
       nur "auf der Ebene des Patentrechts". Der Marketingleiter des Unternehmens
       Schwabe, Traugott Ullrich, bezeichnete die Entscheidung hingegen als
       "vorläufig" und kündigt an, Beschwerde einzulegen.
       
       Die Beschwerdekammer ist die höchste und damit letzte Instanz des
       europäischen Patentamtes. Ob die Patent-Gegner den Einspruch
       weiterverfolgen können, ist unterdessen fraglich. "Für
       Nichtregierungsorganisationen und Gemeinden ist das ein enormer
       finanzieller Aufwand", sagte Frein. Einig sind sich EED und Erklärung von
       Bern, dass trotz des aktuellen Erfolges internationale Regelungen notwendig
       sind. Von der Bundesregierung erwartet Frein, dass sie sich international
       verstärkt für ein verbindliches Protokoll zur Biopiraterie einsetzt. In
       diesem Jahr wird ein Protokoll zur Biodiversitätskonvention, welches die
       Rahmenbedingungen für Patentrechtsfragen eindeutig klären könnte, auf einer
       Konferenz im Oktober in Japan verhandelt.
       
       26 Jan 2010
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Julia Otten
       
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