# taz.de -- Streit um Umckaloabo: Halber Sieg für Patentgegner
> Das umstrittene Patent für die Herstellung von Umckaloabo wird
> widerrufen. Das bleibt aber zunächst in Kraft. Der Biopiraterie-Vorwurf
> war dabei nicht entscheidend.
IMG Bild: Die Geranie: Mutter der südafrikanischen Kapland-Pelargonie, deren Wirkstoff in Umckaloabo enthalten ist.
Das Patent des deutschen Pharmaunternehmens Schwabe auf die
Herstellungsmethode für das Naturmedikament Umckaloabo ist am Dienstag nach
zweitägigen Verhandlungen vollständig widerrufen worden. Das Europäische
Patentamt in München begründete seine Entscheidung damit, dass das
Herstellungsverfahren keine Erfindung von Schwabe sei und somit aus
technischen Gründen nicht den Anforderungen des Patentrechts gerecht wird.
Das Unternehmen kündigte an, Beschwerde gegen die Entscheidung
einzureichen. Bis darüber entschieden ist, bleibt das Patent in Kraft.
Mariam Mayet vom Afrikanischen Zentrum für Biosicherheit (ACB) äußerte sich
"sehr zufrieden" über das Urteil: "Es ist das erste Mal, dass afrikanische
Gruppen ein Patent erfolgreich angefochten haben." Die Organisation aus
Südafrika und die "Erklärung von Bern" hatten den Einspruch vor dem
Patentamt erhoben (taz vom 25. Januar). Zudem hatten drei europäische
Firmen gegen das Patent der Firma Schwabe geklagt.
Mit dieser Entscheidung ist das erste, im Mai 2008 begonnene
Einspruchsverfahren beendet. Entscheidend für den Widerruf durch das
Patentamt war das Argument, dass die Methode von Schwabe keine
erfinderische Tätigkeit sei. Der Vorwurf, Schwabe habe sich traditionelles
Wissen angeeignet und damit gegen die UN-Konvention zum Schutz der
biologischen Vielfalt verstoßen, wurde zwar ausführlich diskutiert, sei
aber nicht ausschlaggebend gewesen, erklärte Rainer Osterwalder, Sprecher
des Europäischen Patentamtes. Es sei keine ausreichende Dokumentation über
die traditionellen Anwendungen von den Einsprechenden vorgelegt worden. Die
für die Herstellung von Umckaloabo benötigte Pelargonium-Pflanze stammt aus
Südafrika. Aus der Wurzel der Heilpflanze wird ein Extrakt gewonnen, der
zur Heilung von Atemwegserkrankungen angewendet wird.
Michael Frein vom Evangelischen Entwicklungsdienst (EED), der die Klage
ebenfalls unterstützt hatte, spricht dennoch von einem "Sieg", wenn auch
nur "auf der Ebene des Patentrechts". Der Marketingleiter des Unternehmens
Schwabe, Traugott Ullrich, bezeichnete die Entscheidung hingegen als
"vorläufig" und kündigt an, Beschwerde einzulegen.
Die Beschwerdekammer ist die höchste und damit letzte Instanz des
europäischen Patentamtes. Ob die Patent-Gegner den Einspruch
weiterverfolgen können, ist unterdessen fraglich. "Für
Nichtregierungsorganisationen und Gemeinden ist das ein enormer
finanzieller Aufwand", sagte Frein. Einig sind sich EED und Erklärung von
Bern, dass trotz des aktuellen Erfolges internationale Regelungen notwendig
sind. Von der Bundesregierung erwartet Frein, dass sie sich international
verstärkt für ein verbindliches Protokoll zur Biopiraterie einsetzt. In
diesem Jahr wird ein Protokoll zur Biodiversitätskonvention, welches die
Rahmenbedingungen für Patentrechtsfragen eindeutig klären könnte, auf einer
Konferenz im Oktober in Japan verhandelt.
26 Jan 2010
## AUTOREN
DIR Julia Otten
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