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       # taz.de -- Marwa-Prozess: Lebenslange Haft gefordert
       
       > Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess um die im Gerichtssaal erstochene
       > Ägypterin Marwa El-Sherbini eine lebenslange Haftstrafe für den
       > Angeklagten wegen Mordes und versuchten Mordes gefordert.
       
   IMG Bild: Vor Beginn des heutigen Verhandlungstags.
       
       DRESDEN ap | Oberstaatsanwalt Frank Heinrich sagte am Montag vor dem
       Dresdner Landgericht, der 28-Jährige habe die Tat in dem Gerichtssaal
       regelrecht inszeniert. Motiv der feigen und brutalen Messerattacke sei ein
       "unbändiger, ungebremster Ausländerhass" gewesen.
       
       Der Staatsanwalt beantragte angesichts der Umstände auch, die besondere
       Schwere der Schuld festzustellen. Der Angeklagte hatte das Verbrechen
       gestanden. Er bestritt aber, die Tat geplant und aus ausländerfeindlichen
       Motiven gehandelt zu haben. Er sei in Angst und Panik gewesen und habe aus
       Wut auf die ihn verfolgende Justiz gehandelt. Oberstaatsanwalt Heinrich
       bezeichnete dies als Schutzbehauptung. Das gezielte und geplante Vorgehen
       lasse sich auch nicht mit einer spontanen Tat oder einer Affekttat in
       Einklang bringen. "Es liegt auf der Hand, dass sein Motiv Hass auf Muslime
       war."
       
       Die 31-jährige schwangere Frau wurde vor den Augen ihres dreijährigen
       Sohnes angegriffen, nachdem sie als Zeugin gegen den aus dem russischen
       Perm stammenden Spätaussiedler ausgesagt hatte. Ihr Mann, der sie schützen
       wollte, wurde lebensgefährlich verletzt. Der Angeklagte Alex W. stand vor
       Gericht, weil er die Frau auf einem Spielplatz in Dresden als "Islamistin"
       und "Terroristin" beschimpft hatte. Die Bluttat sorgte weltweit für
       Entsetzen.
       
       Heinrich sagte, der Angeklagte habe heimtückisch und aus niedrigen
       Beweggründen gehandelt. "Er hat in Killermanier wie ein Berserker auf die
       Frau und ihren Mann eingestochen, der sie schützen wollte." Er habe
       gnadenlos noch auf die Frau eingestochen, als die bereits schwerst verletzt
       auf dem Boden gelegen habe. Das ganze Geschehen habe keine drei Minuten
       gedauert. Heinrich kreidete dem Angeklagten auch an, bis heute kein Wort
       des Bedauerns für die schreckliche Tat gefunden zu haben. Er habe
       stattdessen nach der Tat gegenüber dem Gerichtspsychiater das Opfer sogar
       noch beleidigt und als Schlampe bezeichnet.
       
       Unerwarteter Angriff 
       
       Heinrich sprach von einer "brutalen und feigen Tat", da der Angriff für die
       Opfer völlig unerwartet gekommen sei. Dem Angeklagten warf er zugleich ein
       widerliches Selbstmitleid vor. Er habe sich auch in der Hauptverhandlung
       feige verhalten. Man könne sich kaum vorstellen, wie das Verhalten auf die
       Hinterbliebenen gewirkt haben müsse.
       
       Heinrich betonte zu Beginn seines rund anderthalbstündigen Plädoyers,
       Menschen wie Marwa El-Sherbini und ihr Mann seien in Deutschland herzlich
       willkommen. Dies habe nicht nur damit zu tun, dass die Bundesrepublik den
       Zuzug von Ausländern angesichts der demographischen Entwicklung bitter
       nötig habe. "Was wir bestimmt nicht brauchen, sind Menschen wie der
       Angeklagte, die mit kruden Vorstellungen hierherkommen und meinen, sie
       wären schon deshalb was Besonderes, weil sie die deutsche
       Staatsbürgerschaft besitzen."
       
       9 Nov 2009
       
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