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       # taz.de -- Beschluss des Kabinetts: Schärfere Regeln für Managergehälter
       
       > Das Bundeskabinett hat schärfere Regeln für Managergehälter beschlossen.
       > Die Firmenspitzen sollen dadurch motiviert werden, sich stärker als
       > bisher für den langfristigen Erfolg ihrer Firma einzusetzen.
       
   IMG Bild: Das Gehalt eines Managers muss in einem angemessenen Verhältnis zu seiner Leistung stehen.
       
       BERLIN dpa/rtr Nach monatelangen Diskussionen hat das Bundeskabinett am
       Mittwochvormittag schärfere Regeln für Managergehälter beschlossen. Demnach
       sollen Vorstände von Unternehmen Aktienoptionen länger als bisher halten
       und zwar für mindestens vier anstatt bisher zwei Jahren. Die Firmenspitzen
       sollen dadurch motiviert werden, sich stärker als bisher für den
       langfristigen Erfolg ihrer Firma einzusetzen. Aktienoptionen sind oft Teil
       der Vergütungen des Spitzenmanagements.
       
       Zudem müssen die Gehälter künftig in einem angemessenen Verhältnis zu der
       Leistung des Managers und sonstigen Gehältern in der Branche stehen. Unter
       anderem soll bei schlechter Entwicklung des Unternehmens Managervergütung
       auch während der Vertragslaufzeit vom Aufsichtsrat gekürzt werden.
       Unterlässt der Aufsichtsrat das, können seine Mitglieder dafür persönlich
       haftbar gemacht werden.
       
       Die Koalition hatte sich in der vergangenen Woche nicht auf Höchstsummen
       für die Bezahlung einigen können. Es laufen aber noch weitere Gespräche.
       Auch in der Union mehren sich die Stimmen, die die steuerliche
       Absetzbarkeit von Managergehältern einschränken wollen. Ab einem Betrag von
       einer Million Euro sollen sie nach einem SPD-Vorschlag nicht mehr von den
       Unternehmen als Betriebsausgaben abgesetzt werden können.
       
       Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens könnten noch weitere Verschärfungen
       beschlossen werden. Die Wirtschaft hat eine Orientierung am langfristigen
       Erfolg überwiegend als richtig bezeichnet, aber grundsätzliche Bedenken
       angemeldet, Vergütungsfragen staatlich über Gesetze zu regeln.
       
       11 Mar 2009
       
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