# taz.de -- Makakenversuche in Bremen erlaubt: Affen vorerst ohne Rechtsschutz
> Verwaltungsgericht erlaubt Bremer Neurobiologen Andreas Kreiter vorläufig
> weiterhin Hirnversuche an Makaken durchzuführen. Behörde kündigt an, auf
> Rechtsmittel zu verzichten.
IMG Bild: Darf jetzt doch zum Experimentieren genutzt werden: Ein Makake im Gehege des Instituts für Hirnforschung an der Uni Bremen.
BREMEN taz Bedauern beim Deutschen Tierschutzbund, verhaltene Freude an der
Bremer Uni: Mit einem Beschluss des Bremer Verwaltungsgerichts ist am
Freitag das Vorspiel zum großen Rechtsstreit um die Hirnforschung an
Makaken zu Ende gegangen. Sein Tenor: Der Neurobiologe Andreas Kreiter darf
weiterhin mit Affen forschen. Vorerst, so die Einschränkung, und zwar
"längstens bis zwei Monate nach Zustellung des Widerspruchsbescheids", der
noch zu erlassen ist.
Ursprünglich hatten Hochschule und Wissenschaftler eine vorläufige
Genehmigung bis zur endgültigen juristischen Klärung beantragt. "Insofern",
so ein Uni-Sprecher, "ist es nicht ganz, was wir zuerst erwartet hatten",
aber immerhin doch "ein Etappensieg". Man freue sich, "dass Professor
Kreiter jetzt weiterarbeiten kann".
Es sei "bedauerlich, dass das Leid der Affen nun doch noch kein Ende hat",
kommentierte dagegen der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang
Apel, die Entscheidung. Apel, der in Bremen lebt, gilt als Motor der Kritik
an den Affenversuchen. "Im Hauptsacheverfahren", gibt er sich
zuversichtlich, "haben wir die besseren Argumente."
Kreiters Forschungen sind in Bremen umstritten: Er untersucht dort seit
zehn Jahren die Aktivitäts-Muster von Hirnzellen bei bewusster visueller
Wahrnehmung. Dafür werden Elektroden ins Hirn der Rhesus-Äffchen gesenkt,
die erlauben, elektrische Impulse einzelner Neuronen aufzuzeichnen. Um die
zu stimulieren, müssen die Affen Bildschirm-Animationen beobachten, auf die
sie per Knopfdruck gleichsam antworten sollen. Für den Knopfdruck zum
richtigen Zeitpunkt gibt es Belohnung in Form eines Schlucks Apfelsaft.
Die Gesundheitsbehörde hatte die Versuche seit 1997 im gesetzlich
vorgegebenen Dreijahres-Rhythmus genehmigt, im November allerdings keine
neue Erlaubnis mehr erteilt: Kreiter habe versäumt, ihre ethische
Vertretbarkeit wissenschaftlich plausibel darzulegen. Zudem würden die
Versuche in der Öffentlichkeit als ethisch nicht vertretbar wahrgenommen.
Die Gesundheitsbehörde kündigte jetzt an, die einstweilige Anordnung zu
akzeptieren. "Wir werden keine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht
einreichen", so Ressort-Sprecherin Petra Kodré, "sondern uns auf den
Widerspruchsbescheid konzentrieren." Für den haben die Bremer Richter
ungewöhnliche Auflagen gemacht: Behörde und dem Forscher geben sie auf, die
"konkrete Belastungssituation der Tiere" und den "zu erwartenden Nutzen"
der Forschung zu bestimmen.
19 Dec 2008
## AUTOREN
DIR Benno Schirrmeister
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