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       # taz.de -- Falschaussage im NSU-Prozess: Ermittlung gegen Zeugen
       
       > Ein Zeuge bestreitet, V-Mann des Thüringer Verfassungsschutzes gewesen zu
       > sein – ein V-Mann-Führer hält dagegen. Die Bundesanwaltschaft ermittelt.
       
   IMG Bild: Der Zeuge verweigere die wahrheitsgemäße Aussage, so Manfred Götz, Vorsitzender Richter (r.).
       
       MÜNCHEN dpa | Die Bundesanwaltschaft untersucht, ob sie gegen einen Zeugen
       im NSU-Prozess wegen Falschaussage vorgehen will. Der Mann bestritt am
       Mittwoch wie schon bei seiner ersten Vernehmung, als V-Mann für den
       Thüringer Verfassungsschutz tätig gewesen zu sein. Dies hatte ein
       V-Mann-Führer ausgesagt. Außerdem schickte das Thüringer Innenministerium
       eine Aussagegenehmigung für den Zeugen an das Gericht.
       
       Mehrere Nebenklägeranwälte beantragten Zwangsmittel wegen
       Aussageverweigerung, was das Gericht aber ablehnte. Der Vorsitzende Richter
       Manfred Götzl sagte, der Zeuge verweigere nicht die Aussage an sich, wohl
       aber „die wahrheitsgemäße Aussage“. An den Zeugen gewandt, fragte Götzl
       mehrmals vergeblich nach, ob er seine Angaben zu der V-Mann-Tätigkeit nicht
       doch ändern wollte.
       
       Der Mann soll Ende der 90er Jahre Chef der inzwischen verbotenen
       Organisation „Blood & Honour“ in Thüringen gewesen sein. Aus den
       Gerichtsakten geht hervor, dass er das im Jahr 1998 abgetauchte NSU-Trio
       mit Spenden unterstützt haben soll.
       
       Hauptangeklagte in dem Prozess ist Beate Zschäpe. Die Bundesanwaltschaft
       wirft ihr Mittäterschaft an den zehn überwiegend rassistisch motivierten
       Morden des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ vor. Nächster
       Verhandlungstermin nach den Pfingstferien ist der 9. Juni.
       
       20 May 2015
       
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