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       # taz.de -- Rechtsextreme bei der Feuerwehr: Neonazi darf kein Wehrführer sein
       
       > Die Gemeinde Postlow wollte einen bekannten Neonazi zum Feuerwehrchef
       > machen. Darf sie aber nicht, sagt die zuständige Verwaltungsbehörde.
       
   IMG Bild: Kein Führer bei der Feuerwehr
       
       ANKLAM taz | Das Verwaltungsgericht Greifswald hat die Ernennung eines
       Neonazis zum Wehrführer – also zum Feuerwehrchef – der kleinen Gemeinde
       Postlow in Mecklenburg-Vorpommern für rechtswidrig erklärt. „Eine Klage der
       Gemeinde Postlow ist Ende vergangener Woche abgewiesen worden“, sagte ein
       Gerichtssprecher der taz.
       
       Der Postlower Gemeinderat hatte den parteilosen Ralf Städing im Frühjahr
       2014 einstimmigzum Wehrführer bestimmt, obwohl schon damals bekannt war:
       Der Feuerwehrmann gehört zur Rechtsrock-Band „Wiege des Schicksals“, die
       unter anderem beim NPD-"Pressefest“ auftrat, einem der größten
       Neonazi-Treffen der Republik.
       
       Sogar Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) bedauerte
       damals die Wahl. Es sei fraglich, ob der Neonazi „die erforderliche Eignung
       für die Ernennung zum Ehrenbeamten“ besitze.
       
       Der Minister hatte 2007 eigens einen „Radikalenerlass“ eingeführt, um
       vergleichbare Personalien zu verhindern. So gelten „Wehrführer“ in
       Mecklenburg-Vorpommern als „Ehrenbeamte“. Sie sind laut Innenministerium
       beamtenrechtlich verpflichtet, „durch aktives Handeln für die
       Verfassungsordnung ein- und damit extremistischen, verfassungsfeindlichen
       Anschauungen entgegenzutreten“.
       
       ## Nächste Instanz oder Neuwahl
       
       Die übergeordnete Verwaltungsbehörde, das Amt Anklam-Land, wies deshalb im
       Frühjahr 2014 die Wahl des Feuerwehrchefs zurück. Der Neonazi durfte seine
       Funktion als Wehrführer nicht ausüben. Dagegen klagte die Gemeinde Postlow.
       Vergangene Woche fand vor dem Verwaltungsgericht Greifswald eine mündliche
       Verhandlung statt, auch der umstrittene Feuerwehrmann wurde angehört.
       
       Danach entschied das Gericht: Das Amt Anklam-Land habe die Ernennung
       zurecht abgelehnt. Begründung: Der junge Mann erfülle aufgrund seiner
       rechtsextremen Aktivitäten nicht die beamtenrechtlichen Voraussetzungen.
       
       Die Gemeinde Postlow kann die Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht
       anfechten. Falls Postlow auf den Gang in die nächste Instanz verzichte,
       müsse sie nun eine Neuwahl des Wehrführers einleiten, sagt Halmar Quast,
       der Leitende Verwaltungsbeamte des Amts Anklam-Land.
       
       Vor der letzten Kommunalwahl hatte die örtliche rechtsextreme Szene
       explizit für Städing als „unabhängigen nationalen Kandidaten“ geworben, der
       gelernte Straßenbauer zog als parteiloser Kandidat ins Postlower
       Lokalparlament ein. In Postlow, einer kleinen Gemeinde kurz vor der
       polnischen Grenze, erzielt die NPD seit Jahren überdurchschnittlich gute
       Ergebnisse. Bei der Landtagswahl 2006 gelang der NPD dort sogar das
       Rekordergebnis von 38 Prozent.
       
       26 May 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Astrid Geisler
       
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