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       # taz.de -- Gericht zu Hartz-IV-Sanktionen: Angriff auf die Menschenwürde
       
       > Leistungskürzungen für versäumte Termine – das hält das Gothaer
       > Sozialgericht für verfassungswidrig. Nun muss sich Karlsruhe mit der
       > Frage beschäftigen.
       
   IMG Bild: Geht doch nicht: Einem nackten Mann in die Tasche greifen
       
       Gotha dpa | Das Sozialgericht Gotha hält Sanktionen gegen
       Hartz-IV-Empfänger für verfassungswidrig und ruft deshalb das
       Bundesverfassungsgericht an. Nach seinen Angaben vom Mittwoch wird diese
       Frage damit Karlsruhe erstmals von einem Sozialgericht vorgelegt.
       
       Das Gericht in Gotha sieht die Menschenwürde verletzt, wenn Leistungen
       gekürzt werden, weil Hartz-IV-Bezieher zum Beispiel Termine nicht einhalten
       oder Job-Angebote ablehnen. Der Staat müsse ein menschenwürdiges
       Existenzminimum jederzeit garantieren. Außerdem bedeuteten Sanktionen einen
       Verstoß gegen die Berufsfreiheit.
       
       Das Bundesverfassungsgericht hat nach eigenen Angaben aktuell einige
       Verfahren vorliegen, in denen es um Leistungskürzungen geht. Über die
       Verfassungsmäßigkeit derartiger Sanktionen haben die Karlsruher Richter
       noch nicht entschieden.
       
       In seinem Grundsatzurteil von 2010 zur Höhe der Hartz-IV-Sätze hatte das
       Gericht dem Gesetzgeber einen „Gestaltungsspielraum“ zugestanden. Vorlagen
       von Gerichten haben in Karlsruhe üblichreweise eine geringe Erfolgsquote.
       
       28 May 2015
       
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