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       # taz.de -- Gerichtsurteil zu G-7-Protestcamp: Es darf gezeltet werden
       
       > Das Münchener Verwaltungsgericht hat das Verbot des Protestcamps
       > aufgehoben. Noch am Dienstag wollen die Gipfelgegner mit den Aufbauten
       > beginnen.
       
   IMG Bild: Auf dieser Wiese sollen bald bis zu 1.000 GipfelgegnerInnen zelten.
       
       Berlin taz| Die Gegner des G-7-Gipfels im bayerischen Elmau haben
       Schützenhilfe vom Verwaltungsgericht München erhalten. Dieses hob am
       Dienstag das Verbot eines Protestcamps auf einer Wiese nahe der Loisach in
       Garmisch-Partenkirchen auf.
       
       Die Kammer habe einem Eilantrag des Aktionsbündnisses „Stop G7 Elmau“
       weitgehend stattgegeben, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Die
       Gemeinde Garmisch-Partenkirchen werde verpflichtet, die Errichtung und den
       Betrieb des Camps mit bis zu ca. 1.000 Teilnehmern weitgehend zu dulden. Es
       bleibe der Gemeinde aber „unbenommen, zur Duldung beziehungsweise im Rahmen
       einer etwaigen nachträglichen Erlaubnis des Camps unter strikter Wahrung
       der Verhältnismäßigkeit Auflagen zu verfügen.“
       
       Benjamin Ruß, Sprecher des Bündnisses „Stop G7“ sagte gegenüber der taz:
       „Wir freuen uns, dass wir Recht bekommen haben sowie auf die
       Protestierenden, die jetzt hoffentlich zahlreich nach Garmisch kommen
       werden“. Noch am Abend sollen die ersten Materialien auf das Gelände
       gebracht und mit dem Aufbau begonnen werden.
       
       Nach einer über Monate erfolglosen Suche, war es den Gipfelgegnern erst vor
       wenigen Wochen gelungen, das Wiesengrundstück von einem Privatmann zu
       pachten. Die Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen reagierte mit einem
       [1][Verbot]. Sie begründete dies mit Hinweisen auf den Hochwasserschutz,
       sowie fehlenden Rettungswegen, sorgte sich aber vor allem darum, dass in
       dem Zeltlager Straftaten vorbereitet werden könnten.
       
       Zu den Sicherheitsbedenken von Polizei und Behörden sagte Ruß: „Wir sehen
       uns durch den Gerichtsentscheid in unserem verantwortungsbewussten Handeln
       bestätigt. Wir werden weiterhin deeskalierend vorgehen und fordern dies
       auch von der Polizei.“
       
       ## Die Gemeinde prüft erneuten Widerspruch
       
       Die Gemeinde Garmisch-Partenkirchen wollte erneute rechtliche Schritte
       gegen die Aufhebung des Campverbots nicht ausschließen. „Wir werden uns die
       Urteilsbegründung sehr genau durchlesen und kurzfristig entscheiden, ob wir
       noch Rechtsmittel hiergegen einlegen wollen“, sagte Bürgermeisterin Sigrid
       Meierhofer (SPD). Dennoch müsse der Richterspruch zunächst akzeptiert
       werden.
       
       Positiv äußerte sich der Grüne-Bundestagsabgeordnete Jürgen Trittin. Er
       [2][schrieb auf Twitter]: „Deutschland ist nicht Ägypten. #G7 Protestcamp
       darf nun doch stattfinden. Niederlage für #Seehofer und #Merkel.“
       
       Noch am Montag hatte das Protestbündnis einen Rückschlag erlitten. In einem
       Auflagenbescheid der Gemeinde wurden [3][große Teile des für Sonntag
       geplanten Sternmarsches in Richtung Elmau nicht genehmigt]. Auch dagegen
       hat „Stop G7 Elmau“ mittlerweile juristische Schritte eingeleitet. (mit
       dpa)
       
       2 Jun 2015
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /!5201059/
   DIR [2] https://twitter.com/JTrittin/status/605751437860216832
   DIR [3] /G-7-Gipfel-in-Elmau/!5201919/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Erik Peter
       
       ## TAGS
       
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   DIR Camping
       
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