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       # taz.de -- Visum für schwerverletzten Syrer: Hartnäckig bleiben
       
       > Ein schwerverletzter Syrer will sich in Berlin operieren lassen. Nach
       > einem Jahr gewährt das Auswärtige Amt endlich ein Visum.
       
   IMG Bild: 2012 traf ein Scharfschütze den Studenten Muhammed al Mousa in den Kopf
       
       Berlin taz | Ein Scharfschütze traf Muhammed Al-Mousa 2012 in den Kopf. An
       Mittwoch hat das Berliner Verwaltungsgericht darüber verhandelt, ob sich
       der schwerverletzte 30jährige in einem Berliner Vivantes-Klinikum einer
       komplizierten Kopfoperation unterziehen darf. Das Finanzierung steht, die
       Klinik hat den Patienten angenommen - doch das Visum fehlt bislang. Denn,
       so das Auswärtige Amt (AA), die Gefahr, dass Al-Mousa nicht an seinen
       aktuellen Wohnort in der Türkei zurückkehre, [1][sei zu groß].
       
       Syrern wird in Deutschland aufgrund des Krieges in ihrem Land in aller
       Regel ein subsidärer Flüchtlingsschutz gewährt. Der zuständige Richter
       fasst die Sachlage so zusammen: Die Tatsache, dass Al Moussa erfolgreich
       von seinem Recht auf Asyl Gebrauch machen könnte, gereicht ihm nun zum
       Nachteil, denn das AA hat ihm deshalb bislang kein Visum erteilt. Al-Mousa
       schwebt in Lebensgefahr. Aufgrund der langen Wartezeit haben sich bereits
       zwei Zysten an der Wunde gebildet.
       
       In einer etwa einstündigen Verhandlung gelingt es dem
       UnterstützerInnenkreis den Vertreter des AA davon zu überzeugen, dass die
       Asylabsichten von Al-Mousa gering einzuschätzen seien. Ihm gehe es allein
       um eine möglichst gute medizinische Behandlung, auf die er nun seit einem
       Jahr warte. Sein Zustand verschlechtere sich täglich.
       
       Seine Frau wird ihn allerdings nicht begleiten dürfen. Denn so sei der
       Anreiz größer, dass er in die Türkei zurückkehre, befindet das AA. Zwar
       dürfe im Falle eines bewilligen Aufenthalts seine Frau ohnehin nachziehen,
       aber das dauere ja dann länger und wäre komplizierter. So einfach wolle man
       es ihm nicht machen. Der Vertreter des AA verschließt sich nicht mehr,
       Al-Mousa ein Visum zu erteilen, nach dem noch zwei womöglich fehlende
       Unterlagen (sie konnten während der Verhandlung nicht gefunden werden,
       waren aber zuvor vom AA und auch der Rechtsanwältin gesehen worden).
       
       Doch die Betreuung des schwer verletzten Mannes werden seine
       UnterstützerInnen übernehmen müssen. Und damit auch die Kosten für die
       notwendige medizinische Betreuung nach der OP.
       
       Die gute Nachricht ist: Die Chance, dass Al-Mousa nun überleben wird,
       stehen gut.
       
       3 Jun 2015
       
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