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       # taz.de -- Argentinien unterliegt vor US-Gericht: 5,4 Milliarden für Geierfonds
       
       > Hedgefonds haben mit ihrer Wette gegen Argentinien erneut Erfolg: Ein
       > US-Gericht verurteilte das Land ihnen 5,4 Milliarden Dollar auszuzahlen.
       
   IMG Bild: Verurteilt Argentinien erneut: Richter Thomas Griesa.
       
       New York rtr | Argentinien hat im Streit um die Rückzahlung von Altschulden
       erneut eine Niederlage vor einem US-Gericht hinnehmen müssen. Das Land
       müsse insgesamt 5,4 Milliarden Dollar an 500 bevorrechtigte Gläubiger
       zurückzahlen, erklärte der zuständige US-Richter Thomas Griesa. Erst danach
       dürfe die überwiegende Mehrheit der anderen Geldgeber bedient werden. Das
       argentinische Wirtschaftsministerium kündigte Berufung gegen die
       Entscheidung an.
       
       Der Streit geht auf die Staatspleite Argentiniens 2002 zurück. Die
       Regierung hatte sich damals nach dem Bankrott mit den meisten Gläubigern
       auf den Umtausch von Anleihen und einen Schuldenschnitt geeinigt. Einige
       Hedgefonds kauften Gläubigern aber argentinische Bonds zu einem Bruchteil
       des Nennwerts ab und wetteten darauf, auf dem Klageweg die Auszahlung der
       vollen Summe von rund 1,3 Milliarden Dollar erreichen können. Letztlich
       hatten sie damit Erfolg, Richter Griesa urteilte entsprechend.
       
       Argentinien stellte sich aber quer – auch weil es fürchtete, dass dann noch
       viele andere Anleihen-Besitzer ihr komplettes Geld zurückhaben wollten, was
       nach Angaben aus Buenos Aires den Haushalt überfordert hätte. Griesa hatte
       das Land dann aber verpflichtet, den Inhabern der damals getauschten
       Anleihen nur dann die fälligen Zinszahlungen überweisen zu dürfen, wenn
       vorher die Fonds bedient werden.
       
       Im Zuge des Streits wurde das Land dann Mitte 2014 für zahlungsunfähig
       erklärt und rutschte es erneut in die Staatspleite. Die Regierung hat
       danach ein Gesetz verabschiedet, das den Umtausch der einst nach US-Recht
       begebenen Staatsanleihen in Papiere nach argentinischem Recht vorsieht,
       womit das New Yorker Gericht aus argentinischer Sicht nicht mehr befugt
       wäre, die Auszahlung an die damals kompromissbereiten Altgläubiger zu
       verhindern.
       
       6 Jun 2015
       
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