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       # taz.de -- NSA-Ausschuss des Bundestages: Ex-BND-Chef wusste Bescheid
       
       > Ernst Uhrlau war bekannt, dass es Selektoren gab und auch dass sie
       > missbräuchlich verwendet wurden. Fehler will er trotzdem nicht einräumen.
       
   IMG Bild: Ernst Uhrlau im NSA-Untersuchungsausschuss.
       
       Berlin taz | Im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags räumte der
       ehemalige BND-Chef Ernst Uhrlau am Freitag ein, schon 2006 von unerlaubten
       Spionageversuchen der NSA mithilfe sogenannter Selektoren gewusst und dies
       auch dem Kanzleramt gemeldet zu haben. Er habe sich damals vermutlich im
       „Vieraugengespräch“ mit dem Abteilungsleiter im Kanzleramt ausgetauscht.
       Das war damals Klaus-Dieter Fritsche, der heute Merkels Beauftragter für
       die Geheimdienste im Kanzleramt ist.
       
       Der BND kontaktierte laut Uhrlau nach den ersten Vorfällen mit unzulässigen
       Selektoren den US-Geheimdienst. Die NSA habe sich für den „Fehler“
       entschuldigt. Seither kontrollierte der BND laut Uhrlau stichprobenartig,
       ob die NSA versuchte, dem BND unzulässige Suchbegriffe unterzuschieben. Man
       sei „bösgläubig“ geworden.
       
       Allerdings versicherte Uhrlau, niemals selbst die Liste der ausgesonderten
       NSA-Selektoren eingesehen zu haben – obwohl diese natürlich Hinweise auf
       die Interessenlage der US-Seite enthielt. „Für mich ist das damals nicht
       von Interesse gewesen“, sagte der 68-jährige Pensionär im Bundestag.
       
       Dennoch wies Uhrlau alle Vorwürfe an den BND für seine Zeit als
       Geheimdienstchef zurück. Er müsse sich „kein Versäumnis zurechnen“, auch
       wenn es damals „eine Reihe von Kommunikationsproblemen nach oben“ im
       Bundesnachrichtendienst gegeben habe.
       
       ## Spähangriff auf Merkels Handy
       
       Der US-Spähangriff auf das Handy der Bundeskanzlerin Angela Merkel bleibt
       vorerst ohne juristische Konsequenzen. Der Generalbundesanwalt hat die
       Ermittlungen nach eigenen Angaben eingestellt. Begründung der Karlsruher
       Behörde: Der Angriff lasse sich „nicht gerichtsfest beweisen“, weil kein
       Originaldokument der NSA oder eines anderen US-Geheimdienstes vorliege.
       „Das Dokument im Original zu beschaffen ist nicht gelungen“, teilte
       Generalbundesanwalt Harald Range mit.
       
       Zwar wurde das Papier 2013 in den Medien veröffentlicht, aber das sei nur
       eine Abschrift und genüge nicht den Anforderungen der Strafprozessordnung,
       so Range. Es beweise auch nicht, dass Merkels Handy tatsächlich seit 2002
       abgehört wurde. Die Äußerungen von US-Verantwortlichen zu den Vorwürfen
       (“not any more“) seien zwar öffentlich als Schuldeingeständnis ausgelegt
       worden, aber für einen Strafprozess zu vage.
       
       12 Jun 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Astrid Geisler
       
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