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       # taz.de -- Passentzug für Dschihadisten: IS-Kämpfer sollen nicht Deutsche sein
       
       > Deutsche Dschihadisten, die ausreisen, haben mitunter zwei Pässe. Der
       > Innenminister prüft, ob man ihnen die Staatsangehörigkeit aberkennen
       > kann.
       
   IMG Bild: Dschihadistin Karolina R. vor dem Gericht in Düsseldorf, Juni 2015.
       
       FREIBURG taz | Sollen deutsche Dschihadisten, die in Syrien und Irak für
       den IS kämpfen, automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren?
       Darüber diskutiert jetzt die Innenministerkonferenz in Mainz.
       
       Schon 700 Islamisten sind aus Deutschland ausgereist, um sich dem IS oder
       ähnlichen Gruppen anzuschließen. Rund ein Drittel sind wieder
       zurückgekehrt. Sie werden in der Regel überwacht. Eine Rückkehr von
       Dschihadisten ist nicht zu verhindern, wenn diese deutsche Staatsbürger
       sind – was etwa auf die Hälfte der Ausgereisten zutrifft. Die deutsche
       Staatsbürgerschaft beinhaltet das Recht, in Deutschland zu leben.
       
       Im letzten Herbst kam daher in der CDU/CSU die Idee auf, ausgereisten
       Gotteskriegern einfach die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen. Die
       Innenminister-Konferenz beauftragte Bundesinnenminister Thomas de Maizière
       (CDU) zu prüfen, ob dies möglich ist. Dessen achtseitiger Bericht liegt
       jetzt vor.
       
       Das Staatsangehörigkeitsgesetz sieht heute schon vor, dass die deutsche
       Staatsangehörigkeit verloren geht, wenn ein Deutscher in die Streitkräfte
       eines anderen Staates eintritt, dessen Staatsangehörigkeit er auch besitzt.
       Diese Klausel ist laut BMI-Bericht aber auf den IS nicht anzuwenden, da
       dieser kein völkerrechtlich anerkannter Staat ist.
       
       Möglich wäre aber eine neue gesetzliche Verlust-Regel für Deutsche, die
       sich an „Kampfhandlungen terroristischer Organisationen in Krisengebieten“
       beteiligt haben. „Auch hier wendet sich der Betroffene nachhaltig von
       Deutschland und seinen grundlegenden Werten ab“, heißt es im Bericht.
       Anwendbar wäre das Gesetz aber nur auf deutsche Doppelstaatler; das wäre
       etwa ein Viertel der ausgereisten Dschihadisten. Denn das Grundgesetz
       verbietet den unfreiwilligen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit,
       wenn sonst Staatenlosigkeit droht.
       
       Vermutlich wird die Innenministerkonferenz den Bund auffordern, ein
       entsprechendes Gesetz vorzubereiten. Beschließen müsste es der Bundestag.
       Justizminister Maas (SPD) hatte das Projekt letztes Jahr skeptisch
       kommentiert.
       
       26 Jun 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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