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       # taz.de -- Transparenz im Bundestag: Die Ufos kommen!
       
       > Endlich ist es so weit: Dank eines Grundsatzurteils darf nun jeder
       > wissen, was der Bundestag über Ufos weiß – und über Guttenbergs plumpe
       > Plagiate.
       
   IMG Bild: Ist das wirklich ein Ufo? Bundestagsunterlagen könnten da vielleicht weiterhelfen.
       
       BERLIN taz | Darauf haben viele Journalisten gewartet: In einem
       Grundsatzurteil hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag entschieden,
       dass der Bundestag in einer lang umkämpften Frage nicht weiter mauern darf.
       Künftig muss das Parlament Einsicht in Gutachten seines Wissenschaftlichen
       Dienstes gewähren, wenn Bürger dies beantragen.
       
       Der Wissenschaftliche Dienst des Parlaments fertigt auf Anfrage von
       Abgeordneten wissenschaftliche Ausarbeitungen an. Was mit den Gutachten
       passiert, entschieden die Abgeordneten bislang stets selbst: Gefielen sie
       ihnen, wurde damit Politik gemacht. Ansonsten verschwanden sie einfach
       wieder in der Schublade.
       
       Seit 2006 gilt in Deutschland jedoch das [1][Informationsfreiheitsgesetz],
       wonach grundsätzlich so gut wie alle Informationen, die der Staat vorhält,
       einsehbar sein sollen – es sei denn, dem stehen schwerwiegende Interessen
       wie etwa die innere Sicherheit entgegen. In manchen Behörden wurden
       Mitarbeiter jedoch mitunter sogar angewiesen, [2][aktiv Ablehnungsgründe zu
       finden].
       
       In der aktuellen Entscheidung ging es um zwei interessante Fälle zu
       Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes. In einem klagte ein Bürger
       darauf, ein legendäres Gutachten einsehen zu dürfen, das den Wissensstand
       des Dienstes über die Existenz von Ufos wiedergeben soll. In einem anderen
       Fall begehrte der Welt-Redakteur [3][Manuel Bewarder] Einsicht in die
       sogenannten Guttenberg-Gutachten: Im Zuge der [4][Plagiatsaffäre um den
       früheren Minister Karl-Theodor zu Guttenberg] war bekannt geworden, dass
       dieser Ausarbeitungen, die er als Abgeordneter in Auftrag gegeben hatte,
       unkenntlich in seine Doktorarbeit übernommen hatte.
       
       Bewarder wollte dem nachgehen, doch der Bundestag argumentierte, die
       Ausarbeitungen unterlägen dem Schutz des freien Mandats. Hilfsweise
       behauptete der Bundestag gar, dass auch Urheberrechte des Parlaments
       betroffen seien – und wollte über diesen rechtlichen Kniff eine
       Veröffentlichung vermeiden. Das sah das Gericht nun anders und entschied,
       dass die Gutachten freizugeben seien.
       
       Für Journalisten ist das ein Fest. Sie, aber auch alle anderen Bürger,
       können nun auch noch nachträglich prüfen, womit sich der Dienst in wessen
       Auftrag – und mit welchen Ergebnissen – befasst hat.
       
       8 Jan 2016
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://www.gesetze-im-internet.de/ifg/
   DIR [2] http://www.zeit.de/2013/17/informationsfreiheitsgesetz-ifg-akteneinsicht
   DIR [3] https://twitter.com/manuelbewarder
   DIR [4] https://de.wikipedia.org/wiki/Plagiatsaff%C3%A4re_Guttenberg
       
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