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       # taz.de -- Europa billigt Flussvertiefung: Ausbaggern nur mit Auflagen
       
       > Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil den Gewässerschutz
       > gestärkt, ein Rückschlag für die Vertiefung von Weser und Elbe.
       
   IMG Bild: Haben bald freie Fahrt nach Hamburg und Bremerhaven: Großcontainerschiffe mit mächtig Tiefgang.
       
       Die norddeutschen Umweltverbände können ihr Glück kaum fassen. Von einem
       „Meilenstein für den Gewässerschutz in ganz Europa“ schwärmen
       Naturschutzbund (Nabu), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
       (BUND) und die Umweltstiftung WWF.
       
       Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom gestrigen Mittwoch zur
       Konkretisierung der Wasserrechtsrahmenrichtlinie der EU setze „strenge
       Maßstäbe für den Schutz von Weser und Elbe“. Damit seien die Hürden für
       eine Genehmigung der Vertiefung von Weser und Elbe „noch höher geworden“.
       
       Der Gewässerschutz stehe bei Entscheidungen über das Ausbaggern von Flüssen
       im Vordergrund, urteilten die Luxemburger Richter. Er müsse bei jedem
       Einzelprojekt beachtet werden und sei nicht nur eine allgemeine politische
       Zielvorgabe. Bereits geringe Verschlechterungen in Teilbereichen bedeuteten
       eine Verschlechterung des Gewässerzustands insgesamt. Damit legt der EuGH
       die Regeln zum Gewässerschutz zwar streng aus.
       
       Was das aber genau für die Schifffahrtswege Weser und Elbe bedeutet, muss
       nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bewerten. Denn der EuGH lässt
       „in übergeordnetem öffentlichen Interesse“ Ausnahmen zu – und somit werden
       letztlich die Bundesverwaltungsrichter entscheiden müssen, ob Flora und
       Fauna der beiden Flüsse wichtiger sind als die Erreichbarkeit der beiden
       größten Häfen der Exportnation Deutschland.
       
       Der Bund und die Länder Bremen und Niedersachsen wollen die rund 65
       Kilometer lange Außenweser so ausbaggern, dass künftig Containerschiffe mit
       einem Tiefgang von 13,5 Meter Bremerhaven erreichen können. Auch die 57
       Kilometer lange Unterweser soll vertieft werden, um die Häfen Brake und
       Bremen besser anlaufen zu können.
       
       Die Kosten für das Vorhaben wurden im Jahr 2000 mit insgesamt mit rund 50
       Millionen Euro angegeben, aktuelle Zahlen gibt es nicht. Die Elbe soll nach
       den Plänen von Bund und Hamburg auf 120 Kilometer Länge von der Nordsee bis
       Hamburg für Schiffe mit Tiefgang von 14,50 Metern ausgebaggert werden. Die
       Kosten betragen mindestens 750 Millionen Euro.
       
       In beiden Fällen befürchten Nabu und BUND schwere ökologische Schäden für
       die Flora und Fauna der beiden Flüsse. Deshalb hatten sie vor dem
       Bundesverwaltungsgericht Klagen gegen die Baggerpläne eingereicht. Dieses
       bat die Europarichter um verbindliche Auslegungen der
       Wasserrechtsrahmenrichtlinie – die liegen nun vor.
       
       Nach Ansicht von Michael Reinhardt, Direktor des Instituts für Deutsches
       und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht in Hamburg, erleichtert der
       Richterspruch aus Luxemburg die Vertiefung von Weser und Elbe: „Der EuGH
       hat ein sehr pragmatisches Urteil gesprochen und das
       Verschlechterungsverbot damit abgemildert“, sagte Reinhardt. Nun dürfe sich
       die Gewässerqualität „innerhalb einer Güteklasse verschlechtern, ohne dass
       ein Verstoß gegen die EU-Richtlinie vorliegt“. Zuvor hätten auch
       geringfügige Verschlechterungen gegen die Richtlinie verstoßen und damit
       nahezu jegliche Nutzung von Gewässern in Europa erschwert, so Reinhardt.
       
       Die Wasserqualität in Europa wird nach einer Reihe von ökologischen
       Kriterien in sieben Güteklassen unterteilt. Wenn keines dieser Kriterien
       beeinträchtigt ist, so der EuGH, sei der Eingriff gerechtfertigt.
       
       1 Jul 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Sven-Michael Veit
       
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