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       # taz.de -- Flussvertiefung im Norden: Hohe Hürden für Hafenausbau
       
       > Damit auch große Containerschiffe die Häfen erreichen können, sollen
       > Weser und Elbe ausgebaggert werden. Das geht nicht so einfach, sagt der
       > EuGH.
       
   IMG Bild: Irgendwie auch ein Jungsspaß: Buddeln in der Weser. Das Baggerschiff „Alpha B“ in Aktion.
       
       Hamburg taz | Europas Gewässer müssen künftig besser geschützt werden,
       Ausnahmen sind aber in begründeten Einzelfällen möglich. Das ist der Tenor
       eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mittwoch.
       
       Wie solche Ausnahmen aussehen dürfen, wird demnächst das
       Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zu entscheiden haben. Es wird das
       Luxemburger Urteil noch in diesem Jahr auf die Pläne zur Vertiefung der
       Weser und der Elbe anwenden müssen.
       
       Die Vorgaben der EU-Rahmenrichtlinie für Wasserrecht seien keine
       „allgemeine politische Zielvorgabe“, stellt das höchste europäische Gericht
       klar. Sie müssen bei jedem Einzelprojekt beachtet werden. Denn bereits
       geringe Verschlechterungen in Teilbereichen könnten eine Verschlechterung
       des Gewässerzustands insgesamt bedeuten, dann wäre „eine Genehmigung für
       ein konkretes Vorhaben zu versagen“.
       
       Trotz dieser Hürde seien Ausnahmen möglich, wenn es um großen Nutzen „für
       die menschliche Gesundheit, die Erhaltung der Sicherheit der Menschen oder
       die nachhaltige Entwicklung“ gehe.
       
       ## Entscheidend ist die Größe des Nutzens
       
       Nach diesen Vorgaben wird nun das BVerwG über die Klagen der Umweltverbände
       Nabu und BUND gegen die beiden größten Flussausbaggerungsprojekte in
       Deutschland befinden müssen. Es hatte 2012 und 2013 bei Weser und Elbe
       Baustopps verhängt, die Hauptverhandlungen ausgesetzt und den EuGH gebeten,
       vier konkrete Fragen zur definitiven Auslegung der
       Wasserrechtsrahmenrichtlinie zu beantworten.
       
       Diese Richtlinie verbietet Eingriffe, die den ökologischen Zustand eines
       Gewässers verschlechtern. Das Bundesverwaltungsgericht hatte wissen wollen,
       was ein solcher Eingriff ist. Wie ist er exakt vorherzusagen? Wie
       schwerwiegend muss er sein und wie dauerhaft? Die Antworten muss nun der
       Senat in Leipzig geben.
       
       Nach den Plänen von Bund und norddeutschen Küstenländern soll auf der Weser
       nach Bremerhaven die Zufahrt für Containerschiffe mit einem Tiefgang von
       13,50 Meter ausgebaggert werden. Bei der Elbe geht es darum, von der
       Nordsee bis nach Hamburg einen Tiefgang von 14,50 Metern zu ermöglichen. In
       beiden Fällen befürchten die Umweltverbände Nabu und BUND schwere
       ökologische Schäden für die Flora und Fauna der beiden Flüsse.
       
       ## „Das Gericht steht hinter uns“
       
       Der BUND wertet den Spruch des EuGH als Stärkung des Gewässerschutzes.
       „Wenn wir naturnahe Flüsse statt Kanalisierungen fordern, die Sicherung
       einer hohen Wasserqualität, des Fischreichtums und die Wiederherstellung
       von Flussauen, dann steht jetzt das höchste europäische Gericht hinter
       uns“, erklärte der Vorsitzende Hubert Weiger.
       
       Anders sieht das der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe. Für die
       Exportnation Deutschland sei es „von entscheidender Bedeutung“, dass die
       großen Häfen Hamburg und Bremerhaven erreichbar seien, befindet
       Hauptgeschäftsführer Daniel Hosseus. Deshalb sei das vom EuGH geforderte
       „übergeordnete öffentliche Interesse“ gegeben. Die Rechtmäßigkeit der
       Pläne, sagt Hosseus, „steht damit nicht infrage“.
       
       1 Jul 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Sven-Michael Veit
       
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