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       # taz.de -- Pressefreiheit in Deutschland: Absurd niedrige Quote
       
       > Neuer Anlauf gegen den Bundesnachrichtendienst: Die Organisation Reporter
       > ohne Grenzen klagt wegen der Überwachung des E-Mail-Verkehrs.
       
   IMG Bild: Spieglung, Spieglung in der Brill: Was der BND wohl sonst noch will?
       
       Die Organisation [1][Reporter ohne Grenzen] (ROG) hat den
       Bundesnachrichtendienst (BND) wegen der Überwachung des
       grenzüberschreitenden E-Mail-Verkehrs verklagt. Diese gefährde die
       unbefangene Arbeit von Journalisten.
       
       Flächendeckende Überwachung – seit den Enthüllungen Edward Snowdens im
       Sommer 2013 ist das ein großes Thema für Bürgerrechtler und Journalisten.
       Doch nicht nur die NSA greift mit dem großen Datenstaubsauger an, auch der
       BND macht dies schon lange.
       
       Spätestens seit 1968 überwacht der Bundesnachrichtendienst den
       Telefonverkehr von und nach Deutschland. Seit 2001 wird auch der
       E-Mail-Verkehr gescannt. Dabei werden anhand bestimmter Selektoren (Wörter,
       Telefonnummern, E-Mail-Adressen) Hinweise auf Terrorismus, unerlaubte
       Rüstungsexporte und das Einschleusen von Ausländern gesucht. Das Ganze
       nennt sich strategische Fernmeldekontrolle und ist im G-10-Gesetz geregelt.
       (Das Gesetz heißt so, weil das Fernmeldegeheimnis in Artikel 10 des
       Grundgesetzes garantiert wird).
       
       ROG will nun feststellen lassen, dass diese Überwachung jedenfalls im Jahr
       2013 „übermäßig“ war und daher das Fernmeldegeheimnis verletzt hat. Dabei
       machen die Reporter anhand offizieller Daten eine einfache Rechnung auf: Es
       seien wohl „Hunderte Millionen E-Mails“ gescannt worden, dabei habe es aber
       nur 15.401 Treffer gegeben, von denen wiederum nur 118 als
       „nachrichtendienstlich relevant“ eingestuft wurden. Das sei eine „absurd
       niedrige Erfolgsquote“ und könne nicht rechtfertigen, dass bei Bürgern und
       Journalisten ein „Gefühl ständigen Überwachtwerdens“ erzeugt wird. Eine
       30-seitige Klage, die der taz vorliegt, ist bereits beim
       Bundesverwaltungsgericht eingereicht worden.
       
       Die Argumentation wirkt durchaus vertraut. Der Berliner Anwalt Niko Härting
       hat 2014 im eigenen Namen eine ganz ähnliche Klage eingereicht. Stundenlang
       verhandelte damals das Bundesverwaltungsgericht und vernahm einen obskuren
       BND-Mann namens „Herr Karl“. Am Ende kam aber nichts dabei heraus. Die
       Leipziger Richter lehnten Härtings Klage als unzulässig ab. Der Anwalt
       hätte belegen müssen, dass auch seine E-Mails vom BND erfasst wurden. Doch
       wie sollte er das herausfinden und beweisen? Härting legte
       Verfassungsbeschwerde ein, musste sie dann aber alsbald zurücknehmen, weil
       er aufgrund eines Malheurs Teile der Akten in Karlsruhe zu spät eingereicht
       hatte.
       
       Nun unternimmt Härting einen zweiten Anlauf. Denn die Klage der ROG hat er
       verfasst. Schließlich hat er noch eine Rechnung offen. Wieder geht es
       zunächst um die Frage der individuellen Betroffenheit: ROG habe 2013 rund
       280.000 E-Mails empfangen und verschickt, argumentiert Härting, viele davon
       in Krisenregionen, für die sich auch der BND interessiere. ROG sei deshalb
       „mit einiger Wahrscheinlichkeit“ von der Überwachung betroffen. Spätestens
       das Bundesverfassungsgericht wird das auch so sehen.
       
       Doch nicht alles ist altbekannt. Die ROG-Klage richtet sich zusätzlich
       gegen das BND-Verkehrsanalysesystem VerAS, das erst im August 2014
       offenbart wurde. Dabei speichert der BND pro Monat angeblich bis zu 500
       Millionen Verkehrsdaten, auch von Personen, die nur mittelbar über vier
       Schritte (Kontakte von Kontakten von Kontakten von Kontakten) einen
       Verdächtigen kennen. Hierfür habe der BND keine Rechtsgrundlage, so die
       Klage. Der BND sagt, es seien vor allem Ausländer im Ausland betroffen.
       Härting sagt, auch Deutsche würden erfasst. Für die Zulässigkeit der
       ROG-Klage ist das wichtig.
       
       1 Jul 2015
       
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