# taz.de -- Urheberrecht bei Internet-Videos: Einbetten ist kein Verstoß
> Wenn Videos online für alle zugänglich sind, dürfen sie auch auf anderen
> Seiten eingebettet werden, urteilt der BGH. Es ging um ein Video zum
> Wasserverschmutzung.
IMG Bild: Wenn es rechtmäßig auf Youtube ist, darf es auch geteilt werden.
Karlsruhe dpa | Das Einbetten eines fremden Videos auf der eigenen Webseite
stellt unter Umständen keine Urheberrechtsverletzung dar. Das hat der
Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden. ([1][Az.: I ZR 46/12])
Den Richtern lag die Klage eines Unternehmens vor, das Wasserfilter
herstellt. Die Firma hatte ein Video zum Thema Wasserverschmutzung
produziert. Zwei Handelsvertreter eines Konkurrenten hatten dann den Film,
der mittlerweile auf Youtube zu finden war, auf ihrer eigenen Webseite
eingebaut.
Beim Einbetten, auch Framing genannt, werden Videos, Fotos oder
Textnachrichten in eine Webseite eingebettet. Sie können dann auf der Seite
direkt angesehen werden. Der eigentliche Inhalt stammt aber weiterhin von
der Webseite, auf der diese Inhalte hochgeladen wurden – in konkreten Fall
Youtube.
Framing stellt dem BGH zufolge dann keine Verletzung von Urheberrechten
dar, wenn der geschützte Inhalt mit Zustimmung des Rechteinhaber im
Internet für alle zugänglich war.
9 Jul 2015
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DIR [1] http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2015&Sort=3&nr=71619&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf
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