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       # taz.de -- Urheberrecht bei Internet-Videos: Einbetten ist kein Verstoß
       
       > Wenn Videos online für alle zugänglich sind, dürfen sie auch auf anderen
       > Seiten eingebettet werden, urteilt der BGH. Es ging um ein Video zum
       > Wasserverschmutzung.
       
   IMG Bild: Wenn es rechtmäßig auf Youtube ist, darf es auch geteilt werden.
       
       Karlsruhe dpa | Das Einbetten eines fremden Videos auf der eigenen Webseite
       stellt unter Umständen keine Urheberrechtsverletzung dar. Das hat der
       Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden. ([1][Az.: I ZR 46/12])
       
       Den Richtern lag die Klage eines Unternehmens vor, das Wasserfilter
       herstellt. Die Firma hatte ein Video zum Thema Wasserverschmutzung
       produziert. Zwei Handelsvertreter eines Konkurrenten hatten dann den Film,
       der mittlerweile auf Youtube zu finden war, auf ihrer eigenen Webseite
       eingebaut.
       
       Beim Einbetten, auch Framing genannt, werden Videos, Fotos oder
       Textnachrichten in eine Webseite eingebettet. Sie können dann auf der Seite
       direkt angesehen werden. Der eigentliche Inhalt stammt aber weiterhin von
       der Webseite, auf der diese Inhalte hochgeladen wurden – in konkreten Fall
       Youtube.
       
       Framing stellt dem BGH zufolge dann keine Verletzung von Urheberrechten
       dar, wenn der geschützte Inhalt mit Zustimmung des Rechteinhaber im
       Internet für alle zugänglich war.
       
       9 Jul 2015
       
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