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       # taz.de -- EU-Parlament zu Urheberrecht: Panoramafreiheit bleibt
       
       > Die Aufregung um einen Urheberschutz für Fotos vor öffentlichen Gebäuden
       > hat sich gelegt. Das EU-Parlament hat sich für die Freiheit des
       > Fotografierens entschieden.
       
   IMG Bild: Urlaubsfoto vor dem Eiffelturm? Kein Problem.
       
       Straßburg dpa | Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden und Kunstwerken
       wird europaweit nicht weiter eingeschränkt. Das EU-Parlament [1][lehnte
       einen Angriff auf die sogenannte Panoramafreiheit ab]. Die Abgeordneten
       stimmten mit überwältigender Mehrheit gegen eine Erweiterung des
       Urheberrechts. „Bürgerinnen und Bürger können in den meisten Ländern
       weiterhin unbesorgt Selfies posten und sich berühmte Bauwerke in Wikipedia
       ansehen“, sagte die Berichterstatterin des Parlaments, die
       Piraten-Politikerin Julia Reda, die zur Fraktion der Grünen gehört.
       
       Für Deutschland und die meisten Staaten in der EU sind damit weiterhin
       Aufnahmen öffentlicher Gebäude und Kunstwerke erlaubt, auch wenn sie für
       kommerzielle Produkte erstellt werden. In Frankreich, Italien, Belgien,
       Luxemburg, und Griechenland gilt aber weiterhin keine Panoramafreiheit. So
       bedürfen kommerzielle Aufnahmen der Nachtbeleuchtung des Eiffelturms in
       Paris weiterhin einer Zustimmung der Veranstalter.
       
       Der Beschluss des Parlaments zur Reform des Urheberrechts ist noch nicht
       bindend. Der eigentliche Vorschlag für ein neues Gesetz (EU-Richtlinie)
       kommt im Herbst von der EU-Kommission. Damit soll die bisherige Richtlinie
       von 2001 an das Internet-Zeitalter angepasst werden. „Damals gab es weder
       Smartphones noch YouTube oder Facebook. Der grenzüberschreitende Austausch
       von Werken, die unter das Urheberrecht fallen, hat seitdem rapide
       zugenommen“, sagte Reda.
       
       ## Großer Protest im Netz
       
       Im Vorfeld hatte es heftige Diskussionen gegeben. Profi-Fotografen
       befürchteten, dass ihre Arbeit in der Öffentlichkeit massiv beeinträchtigt
       wird. Bürger waren besorgt, sich möglicherweise mit harmlosen Urlaubsfotos
       angreifbar zu machen, nur weil das Bild neben einer Werbeanzeige auf
       Facebook erscheinen könnte.
       
       Die Diskussion hatte der französische Liberale Jean-Marie Cavada ausgelöst.
       Er hatte im Rechtsausschuss des Parlaments die gewerbliche Nutzung von
       Fotos an die Einwilligung der Urheber gekoppelt, entsprechend der
       Gesetzeslage in Frankreich. Dafür waren zunächst auch Christdemokraten und
       Sozialdemokraten. Dem Proteststurm im Netz setzten sie aber nichts
       entgegen.
       
       In dem Parlamentsbeschluss ging es aber nicht nur um die Freiheit, vor
       Sehenswürdigkeiten Selfies zu machen. „Insgesamt ist der Bericht trotz
       einiger Makel ein Schritt in Richtung einer zeitgemäßen
       Urheberrechtsreform“, lautet das Urteil der Berichterstatterin Reda. Sie
       freute sich darüber, dass dem umstrittenen Leistungsschutzrecht für
       Presseverleger aus Deutschland und Spanien in dem Bericht nicht der Weg
       nach Europa bereitet wurde.
       
       Den Netzaktivisten in Deutschland fällt die in dem Report formulierte
       Rechtsänderung nicht deutlich genug aus: „Das EU-Parlament hat sich leider
       eher für ein Reförmchen als für eine Reform des Urheberrechts
       ausgesprochen“, erklärte der Verein Digitale Gesellschaft. „Wir vermissen
       ein klares Nein zum Geoblocking ebenso wie ein Ja zu Fair Use und einem
       Recht auf Remix. Ein Urheberrecht, das fit für das digitale Zeitalter ist,
       sieht anders aus“, sagte Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins
       Digitale Gesellschaft.
       
       9 Jul 2015
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150703IPR73903/html/Urheberrechtsreform-Kulturelle-Vielfalt-f%C3%B6rdern-den-Zugang-sicherstellen
       
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