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       # taz.de -- Neue Strafen für Bordellbetreiber: Wie sehen die Räume aus?
       
       > Die Koalition legt einen Entwurf zum Schutz von SexarbeiterInnen vor. Es
       > sieht Strafen vor für Verstöße von Prostituierten und Bordellbetreibern.
       
   IMG Bild: Alles in Ordnung? Sonst gibt es Strafe: Bordell in Freiburg.
       
       Berlin taz | „18-jährige Frauen zur Prostitution gezwungen.“ Die Rumäninnen
       wurden mit der Aussicht, in einem Massagesalon zu arbeiten, nach
       Deutschland gelockt. Man schickte sie aber zu einem Escort-Service.
       
       Nachrichten wie diese soll es ab 2016 nicht mehr geben. Dann soll das
       sogenannte Prostituiertenschutzgesetz in Kraft treten, mit dem die
       Koalition SexarbeiterInnen besser schützen will. So sollen sie sich bei
       einer Ordnungsbehörde anmelden. Dort bekommen sie eine Art Gewerbeschein,
       den sie bei Kontrollen vorzeigen müssen. Außerdem müssen sie sich bei einem
       Gesundheitsdienst beraten lassen. Bei all diesen Gesprächen sei erkennbar,
       ob jemand zur Prostitution gezwungen worden sei oder nicht wisse, in
       welchem Gewerbe sie oder er arbeite, glaubt Ralf Kleindiek, Staatssekretär
       im für das Gesetz zuständigen Familienministerium.
       
       Melden sich Prostituierte nicht an, drohe ihnen ein Ordnungsgeld zwischen
       15 und 100 Euro. Ebenso sollen Männer, die die geforderte Kondompflicht für
       Freier missachten, ein Bußgeld zahlen. Über die Höhe wird noch verhandelt.
       
       Über den Gesetzentwurf herrscht laut Kleindiek „großes Einvernehmen
       zwischen den Regierungsfraktionen“. Dieses neue Gesetz soll parallel zum
       bereits bestehenden Prostitutionsgesetz, das vor allem rechtliche Fragen in
       der Prostitution regelt, gelten.
       
       ## Ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro
       
       Dem neuen Gesetz zufolge müssen BetreiberInnen von Bordellen und anderen
       Prostitutionsstätten künftig ihren Betrieb anmelden. Dafür müssen sie ein
       Konzept vorlegen: Wie sehen die Räume aus? Wie viele Prostituierte sind
       dort beschäftigt? Gibt es hygienische Standards?
       
       Halten sich Bordellbetreiber nicht an die Vorgaben, kann ihnen ein Bußgeld
       von bis zu 50.000 Euro drohen. Oder ihnen kann die Lizenz entzogen werden.
       Ein Verstoß wäre laut Kleindiek zum Beispiel Zwangsprostitution. Die dürfte
       aber ohnehin – wie der Fall der jungen Rumäninnen zeigt – später vor
       Gericht landen.
       
       16 Jul 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Simone Schmollack
       
       ## TAGS
       
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