# taz.de -- Auschwitz-Prozess in Lüneburg: Nebenklage legt Revision ein
> Sie fordert eine Verurteilung wegen Mordes, nicht nur wegen Beihilfe.
> Deshalb hat die Nebenklage im Prozess gegen Oskar Gröning Revision
> eingelegt.
IMG Bild: Das Gericht hatte den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt.
Lüneburg dpa | Nach dem Urteil im Lüneburger Auschwitz-Prozess hat ein
Nebenkläger-Anwalt nach Medieninformationen Revision eingelegt. Per Brief
habe der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz Rechtsmittel gegen das Urteil
des Landgerichts Lüneburg geltend gemacht, meldete am Freitag „Spiegel
Online“. Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte dem NDR den Eingang der
Revision. Das Urteil müsste dann vom Bundesgerichtshof geprüft werden.
Der Anwalt Schulz selbst sagte dem Internetportal: „Nach unserer
Rechtsauffassung hätte eine Verurteilung wegen Mords und nicht nur wegen
Beihilfe erfolgen müssen.“ Aus Sicht von Nebenklägern habe das Gericht die
Taten des früheren SS-Mannes Oskar Gröning nicht korrekt bewertet.
Das Gericht hatte den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning wegen Beihilfe zum
Mord in 300 000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt. Er hatte unter
anderem eingeräumt, Geld aus dem Gepäck der Verschleppten eingesammelt und
nach Berlin weitergeleitet zu haben.
17 Jul 2015
## TAGS
DIR Auschwitz-Prozess
DIR Oskar Gröning
DIR Schwerpunkt Nationalsozialismus
DIR NS-Verbrechen
DIR Oskar Gröning
DIR Schwerpunkt Nationalsozialismus
DIR Auschwitz-Prozess
DIR Oskar Gröning
## ARTIKEL ZUM THEMA
DIR Verfahren gegen SS-Mann Gröning: Verteidigung legt Revision ein
Im Auschwitz-Prozess hat die Verteidigung Revision eingelegt. Weil ein
Verfahren gegen Gröning schon 1977 eingestellt wurde, stehe ihm jetzt
Strafmilderung zu.
DIR Kommentar Urteil im Auschwitz-Prozess: Ein Vorbild in Rechtsstaatlichkeit
Stets scheute die Justiz die Auseinandersetzung mit NS-Verbrechen. Mit dem
Urteil gegen Oskar Gröning ist damit jetzt Schluss. Endlich.
DIR Überlebende im Auschwitz-Prozess: Das Vergangene ist nicht vergangen
Im Prozess berichteten Überlebende von ihrem Leid. Oft zum ersten Mal vor
einem deutschen Gericht. Mit großen Zweifeln, doch es hat ihnen geholfen.
DIR Urteil Auschwitz-Prozess in Lüneburg: Vier Jahre Haft für Gröning
Oskar Gröning gilt als „Buchhalter von Auschwitz“. Das Landgericht Lüneburg
hat nun den früheren SS-Mann zu vier Jahren Haft verurteilt.