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       # taz.de -- Auschwitz-Prozess in Lüneburg: Nebenklage legt Revision ein
       
       > Sie fordert eine Verurteilung wegen Mordes, nicht nur wegen Beihilfe.
       > Deshalb hat die Nebenklage im Prozess gegen Oskar Gröning Revision
       > eingelegt.
       
   IMG Bild: Das Gericht hatte den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt.
       
       Lüneburg dpa | Nach dem Urteil im Lüneburger Auschwitz-Prozess hat ein
       Nebenkläger-Anwalt nach Medieninformationen Revision eingelegt. Per Brief
       habe der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz Rechtsmittel gegen das Urteil
       des Landgerichts Lüneburg geltend gemacht, meldete am Freitag „Spiegel
       Online“. Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte dem NDR den Eingang der
       Revision. Das Urteil müsste dann vom Bundesgerichtshof geprüft werden.
       
       Der Anwalt Schulz selbst sagte dem Internetportal: „Nach unserer
       Rechtsauffassung hätte eine Verurteilung wegen Mords und nicht nur wegen
       Beihilfe erfolgen müssen.“ Aus Sicht von Nebenklägern habe das Gericht die
       Taten des früheren SS-Mannes Oskar Gröning nicht korrekt bewertet.
       
       Das Gericht hatte den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning wegen Beihilfe zum
       Mord in 300 000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt. Er hatte unter
       anderem eingeräumt, Geld aus dem Gepäck der Verschleppten eingesammelt und
       nach Berlin weitergeleitet zu haben.
       
       17 Jul 2015
       
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