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       # taz.de -- Verfassungsgericht über Betreuungsgeld: Herdprämie gekippt
       
       > Das Bundesverfassungsgericht erachtet das Betreuungsgeld als
       > unrechtmäßig. Die Bundesregierung habe mit der Einführung ihre Befugnisse
       > überschritten.
       
   IMG Bild: Ein Anreiz, zu Hause zu bleiben: das Betreuungsgeld.
       
       BERLIN rtr/dpa/ap/afp/taz | Das umstrittene Betreuungsgeld verstößt in
       seiner bisherigen Form gegen das Grundgesetz. Das verkündete das
       Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Nicht der Bund, sondern
       die Länder seien für die Leistung zuständig, entschied das Gericht. Die
       Regelung sei deshalb verfassungswidrig und nichtig.
       
       Eine Klage Hamburgs gegen die am 1. August 2013 eingeführte
       Familienleistung, die von Gegnern als „Herdprämie“ kritisiert wird, war
       damit erfolgreich.
       
       Laut dem Karlsruher Urteil hat der Bund im Bereich der „öffentlichen
       Fürsorge“ gegenüber den Ländern zwar eine konkurrierende
       Gesetzgebungszuständigkeit und darf daher Regelungen für Hilfen in
       individuellen oder existenziellen Notlagen erlassen. Doch dies gilt nur,
       wenn damit bundesweit gleichwertige Lebensverhältnisse geschaffen werden.
       
       Das Betreuungsgeld gleicht laut dem einstimmig ergangenen Urteil aber keine
       Missstände bei Kita-Angeboten aus, weil die Zahlung nicht davon abhängt, ob
       ein Betreuungsplatz vorhanden ist, sondern nur davon, dass Eltern ihn nicht
       in Anspruch nehmen.
       
       Auch aus dem vom Grundgesetz geschützten Elternrecht lässt sich den
       Richtern zufolge kein Anspruch auf Betreuungsgeld ableiten: „Das Angebot
       öffentlich geförderter Kinderbetreuung steht allen Eltern offen. Nehmen es
       Eltern nicht in Anspruch, verzichten sie freiwillig“. Es geben dann auch
       keine Pflicht, diesen Verzicht durch eine Prämie auszugleichen.
       
       ## Seit dem 1. August 2013 gültig
       
       Das Betreuungsgeld wird seit dem 1. August 2013 an Eltern gezahlt, die für
       ihre ein- und zweijährigen Kinder keine staatliche Kita-Betreuung in
       Angriff nehmen. Seit vergangenem Jahr beträgt es 150 Euro im Monat. Derzeit
       beziehen mehr als 455.000 Eltern das Betreuungsgeld.
       
       Die SPD hatte das Betreuungsgeld 2012 als damalige Oppositionspartei im
       Bundestag abgelehnt. Die Partei will es ersatzlos streichen und das
       freiwerdende Geld lieber in den Kita-Ausbau stecken. Die CSU hat die SPD
       hingegen aufgefordert, in dem Falle gemeinsam in der Koalition nach einer
       Alternative zu suchen.
       
       Gegner der Geldzahlung argumentieren, das Betreuungsgeld erschwere Frauen
       den Wiedereinstieg in den Beruf und halte gerade Kinder mit besonderem
       Förderbedarf vom Kita-Besuch fern.
       
       (Aktenzeichen 1 BvF 2/13)
       
       21 Jul 2015
       
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