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       # taz.de -- Klage wegen Spaghettimonster-Schildern: Pastafarianer gegen Diskriminierung
       
       > In Templin wurden die Hinweisschilder der Kirche des Fliegenden
       > Spaghettimonsters ohne Erklärung entfernt. Nun ziehen die Pastafarianer
       > vor Gericht.
       
   IMG Bild: Drei Gottesdienste, aber einer darf hier nicht mehr werben: Straßenschild in Templin (Archivbild).
       
       Templin/Potsdam dpa | Der Streit um Hinweistafeln der pastafarianischen
       Kirche in Templin hat die Justiz erreicht. Die „Kirche des Fliegenden
       Spaghettimonsters Deutschland“ reichte beim Landgericht Potsdam Klage ein.
       Ein Gerichtssprecher bestätigte den Eingang. Die Kirche beharrt darauf, wie
       auch andere Kirchen Hinweisschilder für den Gottesdienst in Templin an
       eigenen Masten aufhängen zu dürfen. In dem Zivilrechtsstreit klagt die
       Kirche gegen das Land Brandenburg.
       
       Die zunächst erteilte Erlaubnis, auf eigene Gottesdienste hinzuweisen, sei
       vom Landesbetrieb Straßenwesen ohne nachvollziehbare Gründe widerrufen
       worden, heißt es in der Klageschrift. Hintergrund sei ein „Einschreiten“
       der Amtskirchen, die der Klägerin nicht gleiche Rechte für gleiche
       Sachverhalte zugestehen wollten.
       
       Zunächst durfte die pastafarianische Kirche ihre Schilder dort platzieren,
       wo auch andere Kirchen informieren. Ende 2014 wurden sie entfernt, denn das
       Kulturministerium stufte die Spaghettimonster-Kirche nicht als
       Glaubensgemeinschaft ein. Bei ihm handele es sich vielmehr um eine
       Religionsparodie „ohne ernsthafte religiöse Substanz“, erklärte
       Kulturministerin Sabine Kunst (SPD).
       
       Bisher durften die Anhänger des Spaghettimonsters Hinweistafeln auf die
       „Nudelmesse“ an vier städtische Masten schrauben.
       
       21 Jul 2015
       
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