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       # taz.de -- Körperverletzung bei Blockupy-Demo: Polizist muss nicht ins Gefängnis
       
       > Der Polizist, der im Juni 2013 einen Blockupy-Demonstranten verletzte,
       > wurde zu fünf Monaten Haft verurteilt. Er muss die Strafe aber nicht
       > antreten.
       
   IMG Bild: Ungemütlich: Blockupy-Demo im Juni 2013 in Frankfurt am Main.
       
       Frankfurt/Main dpa | Weil er bei der Blockupy-Kundgebung im Juni 2013 in
       Frankfurt einen Demonstranten verletzt hatte, ist ein 32 Jahre alter
       Polizist aus Sachsen-Anhalt zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt
       worden. Das Frankfurter Amtsgericht ging am Donnerstag von Körperverletzung
       im Amt aus. Es verhängte zudem eine Geldauflage von 1.000 Euro an eine
       gemeinnützige Einrichtung.
       
       Im Juni 2013 hatten fast 10.000 Menschen an der Demonstration des
       kapitalismuskritischen Bündnisses Blockupy teilgenommen. Für Aufsehen
       sorgte damals, dass die Polizei 1.000 Menschen fast zehn Stunden lang
       einkesselte.
       
       Der Angeklagte hatte im Prozess keine Aussage gemacht. Nach Ansicht des
       Gerichts wurde er aber aufgrund einer Videoaufzeichnung und der
       Zeugenaussagen mehrerer Kollegen überführt. Der Film zeigte, wie der Beamte
       den Kopf des Demonstranten herunterdrückte und ihm mehrere Stöße mit dem
       Knie gab. Darüber hinaus schlug er mehrmals mit der Faust zu.
       
       „Von dem Demonstranten ging zu keinem Zeitpunkt irgendeine Gewalt aus“,
       sagte die Vorsitzende Richterin. Das Vorgehen des Beamten, der als Mitglied
       einer Spezialeinheit eigens für Einsätze dieser Art geschult worden sei,
       sei daher „absolut unverhältnismäßig“. Die Strafanzeige war aus Reihen der
       Polizei gestellt worden.
       
       23 Jul 2015
       
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